Was ist eine Petitionsliste?

Eine Petition (lateinisch petitio Bittschrift, Gesuch, Eingabe; bildungssprachlich auch Adresse) (auch Petitum) ist ein Schreiben (eine Bittschrift, ein Ersuchen, eine Beschwerde) an eine zuständige Stelle, zum Beispiel eine Behörde oder Volksvertretung. Der Einsender einer Petition wird Petent genannt.

Wie viele Unterschriften braucht eine Petition NRW?

Überblick: Petitionsverfahren in den Bundesländern

Gebietskörperschaft Massen/-Mehrfach- petition (Mindestanzahl an Petenten, damit ähnliche Petitionen als Massen/-Mehrfachpetition angesehen werden)
Nordrhein-Westfalen ✔ (mind. 100 Petenten)
Bremen ✔ (mind. 30 Petenten)
Hamburg x
Schleswig-Holstein ✔ (mind. 50 Petenten)

Welche Petitionen sind bei der Bundeskanzlei eingesehen?

Diese können auf der Website des Kantons eingesehen werden. Die Bundeskanzlei nimmt die Petitionen, die an den Bundesrat gerichtet sind, entgegen. Sie übermittelt den Text einer Petition und die Anzahl Unterschriften dem zuständigen Departement. Die Unterschriften selber verbleiben bei der Bundeskanzlei.

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Was ist eine eidgenössische Petition?

Jede Person – unabhängig von Alter oder Nationalität – hat das Recht, eine schriftliche Petition an eine eidgenössische Behörde zu richten. Die Behörde muss von der Petition Kenntnis nehmen. In der Regel gehen die Behörden aber weiter: Sie behandeln die Petitionen und antworten darauf.

Was soll das Petitionsrecht sein?

Das Petitionsrecht soll es EU-Bürgern und in der EU ansässigen Personen auf einfache Art und Weise ermöglichen, sich mit Beschwerden oder Aufforderungen zum Tätigwerden an die EU-Organe zu wenden. A. Voraussetzungen und Vorgaben (Artikel 227 AEUV)

Kann eine Petition zugelassen werden?

Eine Petition kann nur zugelassen werden, wenn sie Angelegenheiten berührt, die in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fallen, und wenn sie den Petenten unmittelbar betrifft. Die zuletzt genannte Bedingung wird sehr weit ausgelegt.