Warum ist der Besteller an seine Bestellung rechtlich gebunden?
Der Besteller ist rechtlich an seine Bestellung gebunden – wie der Anbieter an sein Angebot. Sie ist notwendig, wenn die Bestellung die erste Willenserklärung ist, also noch kein gültiger Vertrag durch Angebot und Bestellung zustande gekommen ist, in diesem Fall hat sie rechtsbegründende Wirkung.
Was kommt nach der Anfrage?
Rechtlich gesehen ist die (abgeänderte) Bestellung dann der Antrag und die Bestellungsannahme (Auftragsbestätigung) die Annahme.
Welche drei Möglichkeiten bestehen für das Zustandekommen eines Kaufvertrages?
Ein Kaufvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen, dem Angebot (Antrag) und der Annahme des Antrags zustande (sog. Zustandekommen des Vertrags). Das Vertragsangebot wird im BGB als Antrag bezeichnet.
Wie unterscheidet sich die Anfrage rechtlich von einem Angebot?
Im Gegensatz zur Anfrage ist ein Angebot eine an einen Kaufinteressenten gerichtete Willenserklärung und hat rechtliche Folgen. Grundsätzlich ist das Angebot an keine Form gebunden. Es kann mündlich/fernmündlich, schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail sowie als stillschweigendes Angebot abgegeben werden.
Was soll das Angebot enthalten?
Das Angebot soll sämtliche für den Vertragsabschluss wichtigen Punkte enthalten, sodass der Empfänger zustimmen und den Vertragsabschluss herbeiführen kann: • Art und die Beschaffenheit der Ware: Beim Stückkauf wird die Ware vom Verkäufer vorgezeigt und beschrieben.
Was ist ein Angebotsvergleich?
Angebotsvergleich: Erhaltene Angebote werden daraufhin geprüft, ob sie dem Bedarf und der Anfrage entsprechen. Da die einzelnen Lieferer unterschiedliche Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben können, ist es sinnvoll, die Anträge miteinander zu vergleichen, um das beste Angebot zu finden.
Wie kann die Bindung an das Angebot ausgeschlossen werden?
Die Bindung an das Angebot (auch Antrag) kann aber ausgeschlossen werden (durch Floskeln, wie „freibleibend“, „ohne obligo“). Die Bindungswirkung besagt, dass der Empfänger des Angebotes jederzeit durch eine einseitige Annahmeerklärung einen Vertrag zustande kommen lassen kann. Das Angebot kann nicht mehr zurückgenommen werden.
Wer darf das Angebot unterschreiben?
Wer darf das Angebot unterschreiben? Das Angebot darf nur vom Angebotsteller und vom Kunden unterschrieben werden. Mit seiner Unterschrift geht der Kunde einen bindenden Vertrag ein.