Was ist ein Firmenauto?

Immer topmodern, gern von einer angesehenen Marke, blank poliert, in gediegener Farbe – das Firmenauto ist ganz ohne Zweifel ein echtes Statussymbol, das nur wenige ablehnen würden. Wenn Mitarbeitern ein solcher Wagen zur Verfügung gestellt wird, dann natürlich in erster Linie, um berufliche Fahrten zu machen.

Wer darf mein Auto fahren?

Bei der Frage „Wer darf mein Auto fahren?“ ist es auch wichtig zu klären, wie es sich bei einem ausländischen Fahrer verhält. Grundsätzlich dürfen Sie nur jemanden mit Ihrem Wagen fahren lassen, wenn dieser auch eine gültige Fahrerlaubnis hat. Bei EU-Bürgern ist dies kein Problem.

Ist der Firmenwagen auch für private Fahrten genutzt worden?

Wird der Firmenwagen auch für private Zwecke genutzt, spricht man von einem „geldwerten Vorteil“. Dieser wird ähnlich wie ein zusätzliches Einkommen versteuert. Wer also verschweigt, dass das Auto auch für private Fahrten eingesetzt wird, hinterzieht streng genommen Steuern.

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Kann ein Ehegatte seinen Dienstwagen nutzen?

Arbeitet ein Ehegatte im Betrieb seines Partners mit, darf er auch einen Dienstwagen bekommen und diesen für private Fahrten nutzen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt. Darf ein Mitarbeiter seinen Dienstwagen auch privat nutzen, führt das zu einem geldwerten Vorteil, den der Mitarbeiter versteuern muss.

Ein Firmenauto ist ein zweischneidiges Schwert. Wenn man nämlich das Unternehmen zur Verfügung gestellte Fahrzeug auch privat nutzt, gilt das als Sachbezug. Der Staat verlangt für die Zuwendung der Firma dann einen üppigen Obolus.

Was ist ein Porsche Dienstwagen?

Porsche Dienstwagen: Leasing oder Kauf über Arbeitgeber. Ein Geschäftswagen, der auch zur privaten Nutzung vorgesehen ist, ist eine besondere Anerkennung für jeden Dienstnehmer. Wenn es sich noch um einen Porsche Firmenwagen handelt, dann ist man als Arbeitnehmer in der obersten Liga angekommen.

Kann der Dienstwagen auch als Firmenauto bezeichnet werden?

Häufig wird der Dienstwagen auch als Firmenauto bezeichnet. Beide Begriffe sind dabei im Grunde gleichbedeutend, sie rücken lediglich andere Aspekte in den Mittelpunkt. Die Bezeichnung Firmenauto ist häufiger in der Umgangssprache zu finden und betont den Blickwinkel des Unternehmens.

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Welche Vorteile bietet das Firmenauto für den Arbeitgeber?

Vorteile bietet das Firmenauto aber auch für den Arbeitgeber, sprich den Eigentümer. Da der Dienstwagen einkommensteuerrechtlich als geldwerter Vorteil betrachtet wird, reduziert er faktisch das Bruttogehalt des Arbeitnehmers – und damit für den Arbeitgeber auch die abzuführenden Lohnnebenkosten.