Wer darf persönliche Daten speichern?

Die Speicherung von personenbezogenen Daten ist erlaubt, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage für die Verarbeitung vorliegt. Diese Rechtsgrundlage kann sich z.B. aus einem Datenschutzgesetz wie der EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO und/oder dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG-neu ergeben.

Wer unterliegt dem Datenschutz?

Der Datenschutz betrifft alle personenbezogenen Daten. Hierunter fallen Informationen zu einer identifizierbaren oder bereits identifizierten natürlichen Person (z. B. Personalien, religiöse und politische Orientierung, Sexualität usf.).

Wann dürfen personenbezogene Daten erfasst und verwendet werden?

Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, gespeichert, verändert, verarbeitet, übermittelt oder in einer sonstigen Weise genutzt werden, wenn dies durch ein Gesetz erlaubt ist oder wenn die betroffene Person eingewilligt hat. Es liegt eine Einwilligung der betroffenen Person vor.

Was können personenbezogene Informationen sein?

Zudem ist darauf zu achten, dass nicht nur objektive Informationen personenbezogen sein können. Auch subjektive Informationen wie Meinungen, Beurteilungen oder Einschätzungen können personenbezogene Daten sein. So etwa die Beurteilung der Kreditwürdigkeit einer Person oder die Einschätzung der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers.

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Was ist der Begriff der personenbezogenen Daten?

Der Begriff der personenbezogenen Daten ist das Eingangstor zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung und wird in Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 definiert. Danach sind dies alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Was sind die besonderen personenbezogenen Daten?

DSGVO Personenbezogene Daten. Neben den allgemeinen personenbezogenen Daten sind vor allem die besonderen Kategorien personenbezogener Daten von hoher Relevanz, da sie ein höheres Schutzniveau genießen. Zu diesen gehören genetische, biometrische und Gesundheitsdaten sowie personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft,…

Sind die schriftlichen Antworten eines Prüfers „personenbezogene Daten“?

Auch die schriftlichen Antworten eines Prüflings und etwaige Anmerkungen des Prüfers zu diesen Antworten sind „personenbezogene Daten“, wenn der Prüfling theoretisch identifiziert werden kann. Selbiges gilt auch für IP-Adressen.

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