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Kann eine GmbH ihre eigenen Anteile halten?
Eigene Anteile bei GmbH: Erwerb, Einzug, Halten und Verkauf. Eine GmbH kann eigene Anteile von ihren Gesellschaftern erwerben. Dabei verkauft der Gesellschafter seine Geschäftsanteile an die GmbH (= Erwerberin). Die GmbH hat diese Geschäftsanteile sodann als „eigene Anteile“ zu bilanzieren.
Was ist ein gewinnbezugsrecht?
Gewinnbezugsrecht auch nach seinem Ausscheiden als Gesellschafter rechtswirksam behält, dass dies im Kaufvertrag korrekt vereinbart wird und dass sich die Gesellschafter bei der Feststellung des Jahresabschlusses bzw. der Gewinnermittlung an übliche und rechtskonforme Gewinnermittlungs-Standards halten.
Ist der Verkauf von Anteilen möglich?
Für die OHG ( offene Handelsgesellschaft ) oder die KG ( Kommanditgesellschaft ) gelten beim Verkauf von Anteilen die gleichen Bedingungen wie bei einer GbR. Sind alle übrigen Gesellschafter einverstanden so ist der Verkauf möglich. Also gibt es hier keinen Unterschied in der Betrachtung.
Wie kann der Verkauf der Geschäftsanteile versteuert werden?
Der Verkaufsgewinn der Geschäftsanteile muss versteuert werden wenn die Beteiligung mindestens ein Prozent entspricht. Dies ist für die Beteiligung wesentlich und klar definiert. Es wird ein Zeitraum betrachtet der fünf Jahre zurücklegen muss. Dabei kann in diesem Zeitraum die Beteiligung auch unter einem Prozent gelegen haben.
Ist die Übertragung der Unternehmens-Anteile möglich?
Anmerkung: Die Übertragung der Unternehmens-Anteile ist ohne Einhaltung einer besonderen Form möglich, eine notarielle Beurkundung ist nicht gefordert. Trotzdem sollten Sie sich immer juristischen Rat holen. Am besten lassen Sie die Bedingungen von zwei unabhängigen Juristen prüfen.
Was gilt für den Verkauf der Geschäftsanteile bei der GmbH?
Bei der GmbH gilt aber, dass die Regelungen für einen Verkauf auch bei der Vererbung zutreffen: Ist der Verkauf der Geschäftsanteile an die Zustimmung der Gesellschafter gebunden, so gilt das auch im Erbfall. Die Erbengemeinschaft kann daher nicht frei über die Übertragung der Anteile bestimmen.