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Wird die Witwenrente auf die Altersrente angerechnet?
Nein! Die Witwenrente oder die Witwerrente, die eine Witwe oder der Witwer neben der eigenen Altersrente erhält, sind kein Hinzuverdienst der auf die Altersrente anzurechnen wäre. Anders herum kann eine Altersrente auf die Witwen-oder Witwerrente angerechnet werden.
Wird eine Erbschaft auf die Witwenrente angerechnet?
Einkommensansprüche des Verstorbenen, die wegen Erbschaft abgeleitet sind, gelten nicht als Einkommen. Sie werden nicht auf die Rente wegen Todes angerechnet. Besonderheiten gelten immer noch bei den sogenannten Altfällen des § 114 SGB IV.
Was sind die gesetzlichen Regelungen für eine Witwenrente?
Für eine Witwenrente, die von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird, gelten die gleichen Regelungen wie bei der sogenannten Rentensteuer . Nutzen Sie unseren Rechner zur Witwenrente, um Ihren Anspruch auf Witwenrente zu ermitteln.
Wie leistet die gesetzliche Rentenversicherung die Witwenrente?
Sofern die Witwenrente nicht durch die Unfallversicherung getragen wird, leistet die gesetzliche Rentenversicherung die Witwenrente. Für eine Witwenrente, die von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird, gelten die gleichen Regelungen wie bei der sogenannten Rentensteuer .
Wie sieht die Rente für Witwen und Witwer aus?
Bei der großen Witwenrente sieht die Situation für Witwen und Witwer günstiger aus. Sofern früheres Recht gilt, steht dem Hinterbliebenen eine Zahlung in Höhe von 60\% der Rente des verstorbenen Ehegatten zu. Nach dem neuen Recht gibt es immerhin noch 55\% der Rente seines Ehepartners.
Welche Rente gibt es bei der großen Witwenrente?
Große Witwenrente. Bei der großen Witwenrente sieht die Situation für Witwen und Witwer günstiger aus. Sofern früheres Recht gilt, steht dem Hinterbliebenen eine Zahlung in Höhe von 60\% der Rente des verstorbenen Ehegatten zu. Nach dem neuen Recht gibt es immerhin noch 55\% der Rente seines Ehepartners.