Kann mein Kind mit 18 ausziehen?

Auch ein 18-jähriger Schüler oder ein Arbeitsloser darf grundsätzlich von zu Hause ausziehen und eine eigene Wohnung anmieten. Oder sie zahlen dem Kind eine eigene Wohnung samt Lebensunterhalt. Dann gewähren sie ihrem Sohn oder ihrer Tochter „Barunterhalt“. Geregelt ist dies in Paragraph 1612 Absatz 2 BGB.

Wie kann ich vor 18 ausziehen?

Für einen Auszug als Minderjährige/r ist deshalb das Einverständnis deiner Eltern notwendig. Hast du dieses Einverständnis, kannst du auch mit 16 ausziehen – zum Beispiel, wenn du eine Ausbildung an einem anderen Ort als deinem bisherigen Wohnort beginnst.

Wann kannst du eine eigene Wohnung beziehen?

Im Grunde genommen kannst du eine eigene Wohnung oder WG beziehen, sobald du die Einwilligung deiner Eltern bekommst. Hierbei spielt es keine Rolle, ob du erst 16, oder schon 17 Jahre alt bist.

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Wie kann ich eine eigene Wohnung unterhalten?

Eine eigene Wohnung zu unterhalten, bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Beachten Sie, dass damit eine Reihe von Pflichten verbunden ist und Ihre Handlungsfreiheit eingegrenzt ist. Wenn die Situation es aber gebietet, sollten Sie Ihre Verantwortung kennen.

Wann kannst du eine Wohnung oder WG beziehen?

Im Grunde genommen kannst du eine eigene Wohnung oder WG beziehen, sobald du die Einwilligung deiner Eltern bekommst. Hierbei spielt es keine Rolle, ob du erst 16, oder schon 17 Jahre alt bist. Sie haben bis zu deiner Volljährigkeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht und können quasi entscheiden, wo du wohnst, ob du willst oder nicht.

Wie solltest du mit der Planung und Umsetzung deiner eigenen Wohnung beginnen?

Bevor du mit der Planung und Umsetzung für die eigene Wohnung beginnen kannst, muss natürlich das wichtigste Kriterium der Selbstständigkeit erfüllt sein: Deine finanzielle Sicherheit. Neben deinen positiven Einkünften spielt vor allem der Kostenfaktor einer eigenen Wohnung eine zweite, bedeutende Rolle.

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