Kann ich mit 17 ein Kind bekommen und noch bei ihren Eltern wohnen?

Das heißt, auch wenn Sie mit 17 ein Kind bekommen und noch bei Ihren Eltern wohnen, gelten Sie mit Ihrem Baby als eigene Bedarfsgemeinschaft. Auch wenn Sie heiraten, haben Sie das Recht, auszuziehen und mit Ihrem Ehepartner in eine eigene Wohnung zu ziehen.

Kann ich mit 17 eine eigene Wohnung mieten?

Möchten Sie mit 17 eine eigene Wohnung mieten, benötigen Sie die Zustimmung Ihrer Eltern oder Ihres gesetzlichen Vertreters, wenn Sie beispielsweise unter Vormundschaft stehen.

Wie kann ich das Ausziehen mit 16 Jahren bestimmen?

Prinzipiell ist das Ausziehen mit 16 oder 17 Jahren möglich. Deine Eltern müssen dem Auszug aber auf jeden Fall zustimmen. Nur wenn sie ihr Einverständnis geben, kannst du eine eigene Wohnung oder WG beziehen. Sie haben nämlich bis zu deiner Volljährigkeit nicht nur die volle Verantwortung für dich, sondern auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

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Wie kann ich eine eigene Wohnung unterhalten?

Eine eigene Wohnung zu unterhalten, bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Beachten Sie, dass damit eine Reihe von Pflichten verbunden ist und Ihre Handlungsfreiheit eingegrenzt ist. Wenn die Situation es aber gebietet, sollten Sie Ihre Verantwortung kennen.

Wie kannst Du Geld verdienen ab 15 Jahren?

Schülerjob ab 15 Jahren: Geld verdienen & Arbeiten Sobald du 15 Jahre alt bist, kannst du auch in richtigen Betrieben als Aushilfe arbeiten. Ab diesem Alter zählst du als Jugendlicher und kannst bis zu 8 Stunden täglich arbeiten. Zudem hast du ab jetzt die Möglichkeit, einen Ferienjob zu machen.

Wie kann man die schlechtesten Jobs abschieben?

Das Jobcenter kann Sie in die schlechtesten Jobs abschieben, Sie müssen bei Ihren Eltern wohnen – ob Sie wollen oder nicht. Und wenn Sie Ihr Leben selbst in die Hand nehmen wollen und trotzdem ausziehen, wird Ihnen gleich das Geld gestrichen. Eigeninitiative lohnt sich!

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Ist ein Jugendlicher schon in einem Ausbildungsverhältnis beschäftigt?

Steht ein Jugendlicher schon in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis, dürfen Eltern den Kindern nach § 113 BGB für diesen Bereich die volle Geschäftsfähigkeit einräumen. Das heißt, sie erteilen eine generelle Zustimmung für Willenserklärungen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.