Ist ein Feuerlöscher im Mehrfamilienhaus Vorschrift?

Antwort: Grundsätzlich sind Feuerlöscher in Mehrfamilienhäuser keine Pflicht! Häufig sind in Mehrfamilienhäuser jedoch technische Einrichtungen wie Feuerstätten oder Blockheizkraftwerke vorhanden, für die das Vorhalten von tragbaren Feuerlöschern vorgeschrieben ist.

Sind Feuerlöscher Vermietersache?

Die Vermieter:innen kümmern sich um den Brandschutz und die Feuerlöscher auf den allgemeinen Flächen. Das beinhaltet sowohl die Neuanschaffung, als auch die späteren Wartungen. Die Kosten für die Wartung können dabei auf die Mieter:innen umgelegt werden.

Wo muss ein Feuerlöscher stehen?

Anbringung vorzugsweise in Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge ins Freie, an den Zugängen zu Treppenräumen oder an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen/Fluren. Um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten, sollte die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher nicht mehr als 20 m betragen.

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Wer kontrolliert den Brandschutz?

Brandschutz kann Menschenleben und Unternehmen retten. Die Feuerwehren und die Brandaufsichtsbehörden kontrollieren deshalb Gewerbebetriebe in regelmäßigen Brandschauen. In welchem Turnus ein Objekt begangen werden sollte, ist in den Zielen der Berufsfeuerwehren festgelegt.

Wer muss Flucht und Rettungsplan erstellen Mieter oder Vermieter?

Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.

Wie ist die Planung von Brandschutz zu klären?

Entsprechend der Architektenplanung ist vor der Planung des Brandschutzes die Ermittlung der Grundlagen erforderlich. Dabei sind die Aufgabenstellung und der Planungsumfang zu klären. Ein Bedarf von weiteren Fachplanern (z. B. für Brandsimulationen oder Evakuierungsberechnungen) ist zu ermitteln und die Aufgabenverteilung ist festzulegen.

Wer ist verantwortlich für den Brandschutz in Wohnungen und Kellerräumen?

Im Brandfall müssen Mieter in der Lage sein, den Fluchtweg zu finden und zu verwenden. Für den Brandschutz in Wohnung und Kellerräumen sind also hauptsächlich die Vermieter selbst verantwortlich. Die Installation von vorgeschriebenen Rauchmeldern in den Wohnungen oder das Anbringen von Feuerlöschern in Heizungsräumen obliegt den Vermietern.

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Wie kann der Brandschutz im Mehrfamilienhaus festgehalten werden?

Der Brandschutz bezüglich der Fluchtwege im Mehrfamilienhaus kann ebenfalls durch die allgemeine Hausordnung oder im Mietvertrag festgehalten sein. Neben der Beseitigung von Brandgefahren und Stolperfallen im Treppenhaus müssen Vermieter auch dafür sorgen, dass das Treppengeländer befestigt ist und die Beleuchtung funktioniert.

Wie wird der Brandschutzplan in Österreich beschrieben?

In Österreich wird der Brandschutzplan und seine rechtlichen Hintergründe in der TRVB O121 beschrieben. Deutsche Brandschutzpläne haben in der Regel das Format DIN A 3 oder DIN A 4.