Wie schreibe ich eine Kündigung als Arbeitgeber?

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Vertragspartner], hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom ______ ordentlich und fristgerecht zum ______ oder zu nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich.

Wie muss eine Kündigung durch den Arbeitgeber aussehen?

Eine Kündigung muss immer schriftlich sein (§ 623 BGB). Das bedeutet, Dein Arbeitgeber muss Dir mit einem unterschriebenen Brief kündigen. Eine E-Mail oder eine Whatsapp-Nachricht reicht nicht. Dein Chef kann Dir deshalb auch nicht im Streit mündlich kündigen.

Was muss in einer betriebsbedingten Kündigung stehen?

Betriebsbedingte Kündigung Voraussetzungen: 4 Bedingungen

  1. Betriebliche Erfordernisse. Der Arbeitgeber kann betriebsbedingt nur wegen „dringender betrieblicher Erfordernisse“ kündigen.
  2. Keine Weiterbeschäftigung möglich.
  3. Interessenabwägung.
  4. Sozialauswahl.
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Was ist die richtige Vorbereitung für eine Kündigung?

Schwieriger ist häufig die richtige Vorbereitung und das Verhalten nach Einreichen oder Erhalt der Kündigung. Egal ob Sie eine Kündigung erhalten oder selbst kündigen: Informieren Sie sich in jedem Fall über Ihre Kündigungsfrist! Neben der offiziellen rechtlichen Lage sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen.

Wie kann eine ordentliche Kündigung erfolgen?

Kündigungsgrund: Eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer kann ohne Angabe eines Grundes erfolgen. Um ein faires Arbeitszeugnis zu erhalten, kann es sinnvoll sein, dennoch die Gründe für die Kündigung zu erklären. Hier finden Sie unser Musterschreiben für Ihre ordentliche Kündigung.

Was ist eigentlich ein Kündigungsschreiben?

Das eigentliche Kündigungsschreiben beginnt mit der Anrede deines Arbeitgebers. „Sehr geehrte/r Frau/Herr…“ ist als höfliche, förmliche Anrede die richtige Wahl. Falls du deinen Arbeitgeber duzt, solltest du für dein Kündigungsschreiben trotzdem die Sie-Form wählen. Im ersten Absatz schreibst du, worum es dir geht – deinen Job zu kündigen.

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Wie kann ich meine Kündigung zurücknehmen?

Sobald Sie formell korrekt und schriftlich gekündigt haben, können Sie Ihre Kündigung nicht mehr zurücknehmen – auch nicht mit dem Verweis auf ein „Versehen“. Bei einer mündlichen Kündigung geht das hingegen schon. Wenn sie also Ihrem Chef im Eifer des Gefechts ein „Ich kündige“ um die Ohren gehauen haben, können sie das hinterher revidieren.