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Was gilt als Anschaffungskosten?
Definition: Aufwendungen bzw. Kosten, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können (§ 255 I HGB).
Was versteht man unter dem Anschaffungswert?
Der Anschaffungswert, auch die Anschaffungskosten genannt, ist die Rechengröße, aufgrund der die Höhe von Abschreibungen berechnet wird.
Was zählt unter Anschaffungen?
Das Handelsrecht versteht unter der Anschaffung den Erwerb eines Vermögensgegenstands. Der Erwerb eines Vermögensgegenstands ist dessen Überführung aus einer fremden Verfügungsgewalt in die eigene Verfügungsgewalt. Dabei zählt bereits der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums.
Was zählt alles zu den Anschaffungsnebenkosten?
Anschaffungsnebenkosten müssen bei der Berechnung der Anschaffungskosten mit berücksichtigt werden. Zu den Anschaffungsnebenkosten gehören zum Beispiel Kosten für Transport, Verpackung, Grundbucheintrag, Notar, Zölle sowie alle Aufwendungen für die Aufstellung und die Umrüstung oder den Umbau des Wirtschaftsgutes.
Wie werden Anschaffungsnebenkosten abgeschrieben?
Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Anschaffungsnebenkosten. Das sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrages und dem Eigentümerwechsel stehen. Sie werden dem Kaufpreis hinzugerechnet und mit abgeschrieben, soweit sie auf das Gebäude entfallen.
Was sind die Anschaffungskosten?
Die Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die beim Erwerb eines Vermögensgegenstandes anfallen. Das heißt, zu den Anschaffungskosten zählen alle Kosten, die direkt mit dem Kauf verbunden sind, aber auch solche, die anfallen bis der Gegenstand in einem betriebsbereiten Zustand ist.
Was sind die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes?
Die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes bilden die Grundlage und gleichzeitig die Obergrenze für Bewertung sowohl in der Handelsbilanz (gemäß § 253 I, II HGB) als auch in der Steuerbilanz ( gemäß § 6 EStG ).
Was sind die Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes?
Die Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstandes sind der Maßstab für die Erstbewertung. Das dazugehörige Anschaffungswertprinzip ist in § 253 Abs. 1 HGB verankert. Es besagt, dass die Anschaffungskosten den maximalen Wert darstellen, mit dem der Vermögensgegenstand auch in der Folgezeit bewertet und gebucht bzw. angesetzt werden darf.
Was sind die Anschaffungskosten im deutschen Bilanzrecht?
Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens dienen die Anschaffungskosten der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen. Die um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten werden auch fortgeführte Anschaffungskosten genannt. Im deutschen Bilanzrecht gibt es zwei Ausnahmen von diesen Grundsätzen.