Wie werden die Kontoführungsgebühren berechnet?

Kontoführungsgebühren werden meist als monatlicher Fixbetrag berechnet. Üblich sind sie bei Girokonten, werden mitunter aber auch für Tagesgeld- und andere Guthabenkonten erhoben. Bei Girokonten kann die Kontoführungsgebühr von der Höhe des regelmäßigen Zahlungseingangs abhängen.

Was kostet ein Konto monatlich?

monatliche Grundgebühr / Kontogebühr Häufig liegt dieser zwischen drei und fünf Euro. Wenn Sie Ihr Girokonto ausschließlich online nutzen, wird es günstiger. Premium-Konten, die noch mehr Leistungen bieten, kosten bis zu 10 Euro im Monat. Sie rentieren sich nur für wenige Kontonutzer.

Wann muss ich Kontoführungsgebühren zahlen?

Bei vielen Girokonten zahlst Du eine monatliche Grundgebühr für das Konto. Bei manchen Kontomodellen entfallen die Kontoführungsgebühren, wenn genug Geld auf dem Konto eingeht. Neben den Kontoführungsgebühren verlangen viele Banken weitere Gebühren, zum Beispiel für Überweisungen oder fürs Geldabheben.

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Welche Gebühren darf die Bank nicht erheben?

Neben den zulässigen Gebühren gibt es eine lange Liste unzulässiger Gebühren, welche die Bank nicht erheben darf. Hier hat der Kunde die Chance sich rechtlich gegen diese Gebühren zu wehren. Ein Beispiel: Verlangt die Bank bereits eine Gebühr, wie in Form von Zinsen, darf sie keine weiteren Entgelte erheben. « Rechtliches zum Girokonto

Was ist die Transparenz der Gebühren von Banken?

Die Transparenz der Gebühren von Banken ist nicht immer das gelbe vom Ei. Offensichtlich ist dem Kunden noch, dass die Banken oftmals verschiedene Kontomodelle anbieten zu jeweils unterschiedlichen Gebühren. Aber was ist mit den Kosten, die über diese Grundgebühren hinausgehen?

Warum sind Gebühren nicht erlaubt?

Banken Gebühren nicht erlaubt. Keine Gebühr, wenn die Bank oder Dritte im eigenen Interesse Auskünfte einholen. Nur wenn der Kunde die Bank auffordert, Auskünfte weiterzugeben, darf dafür eine Gebühr berechnet werden.

Was darf eine Bank für Kontoauszüge verlangen?

Hat eine Bank ihrem Kunden Kontoauszüge bereits einmal übersandt oder auf andere Weise – etwa am Kontoauszugsdrucker – zur Verfügung gestellt, darf sie für nachträglich erstellte Auszüge ein Entgelt verlangen. Dieses Entgelt muss sich aber an den tatsächlichen Kosten des Instituts orientieren, darf also nicht einfach beliebig festgesetzt werden.

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