Was sieht man bei einer Augenhintergrunduntersuchung?

Bei der Augenhintergrund-Untersuchung kann der Augenarzt den Sehnervenkopf, die Netzhaut mit ihren feinen Adern und Venen, die Makula (das ist die Stelle des schärfsten Sehens), der Glaskörper sowie die äußeren Teile der Netzhaut kontrollieren.

Wie lange dauert das Tropfen beim Augenarzt?

Die Wirkung der Augentropfen Bei der Untersuchung wird ein bis zwei Mal eingetropft, nach 45 Minuten ist der optimale Wirkungszeitpunkt für die Tropfenuntersuchung erreicht. Die Wirkung hält den ganzen Tag an, in seltenen Fällen (eher bei blonden, blauäugigen, hellen Kindern) auch noch länger.

Wie lange dauert die Pupillenerweiterung?

Die Pupillenerweiterung erfolgt mit Augentropfen, die mindestens 15 – 30 Minuten einwirken müssen, je nach individueller Veranlagung. Die Pupillenerweiterung hält, auch individuell sehr unterschiedlich, mehrere Stunden an.

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Was wird bei einer Pupillenerweiterung untersucht?

Pupillenerweiterung- warum? Die genaue Untersuchung der Netzhautperipherie erfordert weite Pupillen. Durch diese Untersuchung können krankhafte Veränderungen der Netzhaut frühzeitig erkannt und ggf. behandelt werden.

Wie lange dauert eine Untersuchungshaft?

Grundsätzlich beträgt die maximale Dauer der Untersuchungshaft sechs Monate. Eine Fortdauer über sechs Monate darf nur erfolgen, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund die Fortdauer rechtfertigen.

Wie lange darf die Untersuchungshaft aufrechterhalten werden?

Die Untersuchungshaft darf aber nicht unendlich aufrechterhalten werden, nur weil die Ermittlungen nicht voranschreiten. Grundsätzlich beträgt die maximale Dauer der Untersuchungshaft sechs Monate.

Wie wird die Dauer der Untersuchungshaft angerechnet?

Zu beachten ist, dass die Dauer der Untersuchungshaft grundsätzlich auf eine spätere Geld- oder Freiheitsstrafe angerechnet wird ( § 51 Abs. 1 StGB ). Davon kann das Gericht jedoch absehen, wenn die Anrechnung hinsichtlich des Verhaltens des Verurteilten nach der Tat nicht gerechtfertigt ist.

Wie ist die Durchsuchung der Wohnung möglich?

Gemäß den §§ 102 ff. StPO ist die Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume möglich. Zu verstehen sind darunter alle Räumlichkeiten , die der Verdächtige tatsächlich innehat. Die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse spielen dabei keine Rolle, er muss nicht einmal das Hausrecht innehaben.

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