Was ist die Summe der altersvorsorgeaufwendungen?

2018: 86 \% von 23.712 Euro (für Ledige) sowie 47.424 Euro (für Ehepaare) 2019: 88 \% von 24.305 Euro (bei Ledigen) sowie 48.610 Euro (bei Ehepaaren) 2020: 90 \% von 25.046 Euro (bei Ledigen) sowie 50.092 (bei Ehepaaren) 2021: 92 \%

Wie berechnet man die altersvorsorgeaufwendungen?

Altersvorsorgeaufwendungen – Höchstbetrag zwischen 2016 und 2025

  1. 2016: 82 \% von 22.767 Euro (für Ledige) und entsprechend 45.534 Euro (für zusammenveranlagte Ehepaare)
  2. 2017: 84 \% von 23.362 Euro (für Ledige) und der doppelte Betrag für Eheleute.
  3. 2018: 86 \% von 23.712 Euro (für Ledige) sowie 47.424 Euro (für Ehepaare)

Wie hoch sind die Förderhöchstbeträge bei den altersvorsorgeaufwendungen für Verheiratete pro Jahr?

Wenn die Summe größer als 25.046 Euro (50.092 Euro bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnern) ist, wird mit dem Förderhöchstbetrag von 25.046 Euro (50.092 Euro bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnern) weitergerechnet.

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Was ist bei Versorgungsbezügen zu ermitteln?

Bei mehreren Versorgungsbezügen ist die Bemessungsgrundlage und der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag für jeden Versorgungsbezug – in Abhängigkeit vom jeweiligen Jahr des Versorgungsbeginns – gesondert zu ermitteln. Die Summe wird dann auf den Höchstbetrag und den Zuschlag aus dem Erstbezug begrenzt.

Was sind die Bemessungsgrundlagen für den Versorgungsfreibetrag?

Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag sind die Versorgungsbezüge eines Jahres. Der Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen sind auch – voraussichtliche – Sonderzahlungen im betreffenden Kalenderjahr, auf die bei Versorgungsbeginn ein Rechtsanspruch besteht. Für jeden vollen Monat, in dem keine Versorgungsbezüge gezahlt werden,

Was ist für die Versorgungsbezüge des verstorbenen maßgebend?

Bei Hinterbliebenenbezügen (für Witwen/Witwer und Waisen), die Versorgungsbezügen des Verstorbenen folgen, ist für den Vomhundertsatz, den Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags und die Höhe des Zuschlags das Jahr des Versorgungsbeginns des Verstorbenen maßgebend.

Was ist der Versorgungsfreibetrag für den zweiten versorgungsbetrag?

Versorgungsfreibetrag für den zweiten Versorgungsbezug 4.000 € x 38,4 v.H.= 1.536 € (Höchstbetrag 2.880 €) Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 864 €. Bisheriger Versorgungsfreibetrag und Zuschlag 2.000 € 900 €. 3.536 € 1.764 €.

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