Kann man sein Geld versichern?

Wenn beim Einbruch Bargeld gestohlen wurde… Wir stellen vor, wie man richtig vorgeht. Fakt ist: Wenn es tatsächlich zu einem Diebstahl kommt, ist das Geld bis zu einer bestimmten Summe über die Hausratversicherung abgesichert. Und auf diese sollte man in eigenem Interesse nicht verzichten.

Was versteht man unter Wertsachen?

Zu den Wertsachen gehören Schmuck, Edelsteine, Kunstgegenstände, Briefmarken, Münzen, Antiquitäten und Gegenstände aus Silber, Gold und Platin. Auch Bargeld, Beträge auf Geldkarten, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere zählen dazu. Für Bargeld gilt aber oft eine eigene Höchstgrenze.

Was zählt zu Wertgegenständen?

Unter Wertgegenständen versteht man in der Versicherungswelt Bargeld, EC- und Kreditkarten, Devisen, Wertpapiere und Sparbücher. Ebenso sind Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle, Briefmarken- und Münzsammlungen dazu zu zählen.

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Was ist die Versicherungsleistung der Sterbegeldversicherung?

Die Versicherungsleistung (also die Versicherungssumme plus Überschüsse) der Sterbegeldversicherung wird fällig, wenn der Versicherte verstirbt oder das 100. Lebensjahr vollendet.

Wie kann eine Sterbegeldversicherung übernommen werden?

Auch laufende Beiträge zur Sterbegeldversicherung können bei Sozialhilfebezug als Mehrbedarf übernommen werden (§ 33 SGB XII). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass weder ein Bezugsrecht, noch ein anderes Auszahlungsdatum als „mit dem Tod“ festgelegt sind, um die zweckbestimmte Verwendung der Gelder sicherzustellen.

Was versteht man unter einer Sterbegeldversicherung auf den Todesfall?

Unter einer Sterbegeldversicherung versteht man eine meist lebenslange Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer relativ niedrigen Versicherungssumme.

Wie lange dauert die Sterbegeldversicherung im ersten Versicherungsjahr?

Bei einem Todesfall im ersten Versicherungsjahr werden oft nur die eingezahlten Beiträge erstattet. Die Sterbegeldversicherung wird in der Regel bis zum 85. Lebensjahr bezahlt, danach läuft die Sterbegeldversicherung bis zum 100. Lebensjahr beitragsfrei weiter.