Was ist der Ablauf eines Kommissionsgeschäfts?

Ablauf eines Kommissionsgeschäfts. Das Kommissionsgeschäft unterteilt sich in drei wesentliche Abschnitte: Den Abschluss des Kommissionsgeschäfts, die Durchführung des Ausführungsgeschäfts und die Abwicklung der Rechtsbeziehung zwischen Kommissionär und Kommittent.

Wie wird das Kommissionsgeschäft geregelt?

Die Person, die im Hintergrund bleibt, wird als Kommittent und die Person, die in ihrem Auftrag das Geschäft durchführt, als Kommissionär bezeichnet. Das Kommissionsgeschäft ist im Handelsgesetzbuch (HGB) in den §§ 383–406 HGB geregelt.

Was ist die aktuelle Kommission unter Kommissionspräsidentin?

Die aktuelle Kommission unter EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am 1. Dezember 2019 ihr Amt angetreten. Von der Leyen war im Juli 2019 vom Europäischen Parlament zur neuen EU-Kommissionspräsidentin gewählt worden. Sie ist die erste Frau an der Spitze der EU-Kommission.

Was ist die Europäische Kommission?

Die Europäische Kommission ( EU -Kommission) ist das ausführende Organ der Union, also die Exekutive der Gemeinschaft. Sie besteht aus 27 Mitgliedern – je eins pro Mitgliedstaat. Ihre Aufgabe ist es, die Wahrung der Europäischen Verträge zu gewährleisten und die europäische Integration voranzutreiben. Die Kommission sitzt in Brüssel.

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Wie kann die Kommission genutzt werden?

Dabei kann die Kommission sowohl zum Zweck des Verkaufs (sog. Verkaufskommission) oder zum Zweck des Kaufs (sog. Einkaufskommission) genutzt werden. Am Kommissionsgeschäft sind der Kommissionär, der Kommittent und wenigstens ein Dritter beteiligt.

Welche Aufwendungen kann der Kommissionär verlangen?

Nach § 396 Abs. 2 HGB kann der Kommissionär vom Kommittenten die Aufwendungen, die er für die Durchführung des Geschäfts vornehmen musste, ersetzt verlangen. Hierzu zählen regelmäßig Transport- und Reisekosten. Bei der Einkaufskommission zählt hierzu auch der Kaufpreis, den der Kommissionär an den Dritten zahlen musste.

Was ist eine besondere Erscheinungsform des Kommissionärs?

Eine besondere Erscheinungsform des Kommissionärs ist der Kommissionsagent. Dieser übernimmt für einen Kommittenten regelmäßig den Verkauf von Waren oder Wertpapieren, steht also in einem Dauervertragsverhältnis zu diesem. Grundsätzlich ist der Kommissionär gegenüber dem Kommittenten bei der Ausführung weisungsgebunden.