Wann darf Arbeitgeber Arbeitnehmer zum Betriebsarzt schicken?

Hat ein Arbeitgeber die Vermutung, dass jemand nicht mehr arbeitsfähig ist, kann er den Mitarbeiter aus Sicherheitsbedenken zur betriebsärztlichen Untersuchung schicken. Wer als Arbeitnehmer länger erkrankt ist, kann für gewöhnlich ein ärztliches Attest vorlegen.

Wann kann man jemanden zum Betriebsarzt schicken?

Der Betriebsarzt kann nur dann eingeschaltet werden, wenn Zweifel daran bestehen, ob der Arbeitnehmer auf Dauer gesundheitlich in der Lage ist, seiner Arbeit nachzugehen. Während der Arbeitsunfähigkeit kann ich meine Mitarbeiter zu einem PERSONALGESPRÄCH laden.

Kann ich es ablehnen zum Betriebsarzt zu gehen?

Hält der Betriebsarzt eine körperliche und/oder ein Untersuchungsverfahren wie z.B. einen Hörtest für erforderlich, so bietet er diese dem Mitarbeiter an. Ein Beschäftigter muss Untersuchungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge aber nicht zustimmen.

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Ist das Abwerben von Mitarbeitern erlaubt?

Generell ist das Abwerben von Mitarbeitern erlaubt, gehört es doch zur freien Marktwirtschaft. Und natürlich ist es auch jedem Arbeitnehmer freigestellt, selbst zu entscheiden, wo er arbeiten möchte. Hält er die geltenden Kündigungsvorschriften ein, kann ein Arbeitnehmer jederzeit von einem Arbeitgeber zum nächsten wechseln.

Wie handelt es sich mit unterschiedlichen Arbeitgebern?

Gemäß Ihrer Darstellung handelt es sich bei den Betrieben um unterschiedliche Arbeitgeber, nämlich zum einen den Dienstleistungsbetrieb geführt als Einzelunternehmen und zum anderen die GmbH, die grundsätzlich eine eigene juristische Person darstellen wird. Arbeitnehmer können durchaus auch für mehrere unterschiedliche Arbeitgeber arbeiten.

Was kann für mehrere Arbeitgeber geregelt werden?

Arbeitnehmer können durchaus auch für mehrere unterschiedliche Arbeitgeber arbeiten. Dies kann und sollte in unterschiedlichen Arbeitsverträgen geregelt werden.

Wie wirkt die Arbeit als freier Mitarbeiter auf die Steuern aus?

Daher wirkt sich die Arbeit als freier Mitarbeiter auf die Steuern aus. Aus Sicht des Arbeitgebers ist dies positiv: Sie müssen für diese Arbeitskraft keine Lohnsteuern zahlen und auch keine Sozialabgaben. Ein wichtiger Punkt ist darüber hinaus, dass es aber schnell zur Scheinselbstständigkeit kommen kann.

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