Welche Schulden werden beim Unterhalt berücksichtigt?
Bei der Unterhaltsberechnung können im Einzelfall Allein-Schulden eines Ehegatten berücksichtigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Schulden bereits vor der Trennung eingegangen und auch während der Ehe schon abgezahlt wurden. Diese können dann vom Schuldner von seinem Einkommen abgezogen werden.
Was ist auf Unterhalt anrechenbar?
Abzugsfähig sind: Arbeitskleidung, Arbeitsmittel, Beiträge zu Berufsverbänden, vom Arbeitgeber nicht erstattete Fahrtkosten (0,22 Euro pro gefahrenem km, ab 20 km 0,18 Euro, ab 50 km 0,15 Euro), Gewerkschaftsbeiträge.
Wird ein Kredit bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?
Kredite und sonstige Schulden sind grundsätzlich bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen. Auch nach der Trennung müssen daher diese Zahlungen für Kredite und sonstige Schulden weiter berücksichtigt werden und schmälern daher den Kindesunterhalt.
Was ist ein bereinigtes Nettoeinkommen?
Bereinigtes Nettoeinkommen. Das bereinigte Nettoeinkommen (engl.: „adjusted net income“) dient als Basis für die Berechnung des jeweiligen Kindesunterhalts. Verschiedene Zu- und Abschläge verändern das Netto-Einkommen des Betroffenen, woraus sich letztendlich der Unterhalt ergibt.
Was bedeutet das Bruttoeinkommen?
Bruttoeinkommen bedeutet beim Arbeitsentgelt die Summe, die ein Arbeitgeber vor dem Abzug der Steuern sowie des Arbeitnehmeranteils an den Sozialversicherungsabgaben bezahlt. Der Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherungen zählt nicht zum Bruttobetrag. Die vom Arbeitnehmer nach diesem Abzug erhaltene Summe nennt sich Nettoeinkommen.
Wie ist das Bruttoeinkommen verständlich und knapp definiert?
Bruttoeinkommen verständlich & knapp definiert. Das Bruttoeinkommen ist die gesamte Einkommenshöhe, die eine Person oder Haushalt aus sämtlichen Arbeiten erzielt. Die Berechnung erfolgt vor Abzug von Steuern, Solidaritätszuschlag und verpflichtenden Sozialversicherungsabgaben.
Was bedeutet das Bruttoeinkommen beim Arbeitsentgelt?
Bruttoeinkommen bedeutet beim Arbeitsentgelt die Summe, die ein Arbeitgeber vor dem Abzug der Steuern sowie des Arbeitnehmeranteils an den Sozialversicherungsabgaben bezahlt.