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Wann zahlt man bei ETF steuern?
Welche Steuern müssen auf ETFs gezahlt werden? Die Gewinne (Dividenden und Kursgewinne), die mit ETFs erzielt werden, müssen mit 25 \% Abgeltungssteuer, 5,5 \% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (ca. 8-9 \%) versteuert werden. Wer keine Gewinne verzeichnet, muss keine Steuern zahlen.
Wie werden ausschüttende ETFs versteuert?
Sowohl bei ausschüttenden als auch bei thesaurierenden ETFs wird die zu zahlende Steuer direkt von der Depotbank ans Finanzamt abgeführt. Sie sollten jedoch darauf achten, einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Depotbank einzurichten, sofern Sie den jährlichen Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft haben.
Warum müssen die Kapitalerträge nun in der Steuererklärung aufgeführt werden?
Seit 2009 müssen die Kapitalerträge nun nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden, da sie mit der Abgeltungssteuer, dem Namen entsprechend, abgegolten sind. Die unterschiedlichen, über die Kapitalertragsteuer versteuerten Einkünfte mussten zuvor immer einzeln in der Steuererklärung aufgeführt werden.
Was waren die Zinsen bei der Kapitalertragsteuer?
Bei der Kapitalertragsteuer wurden bis 2009 Zinsen mit einem Steuersatz von 30 Prozent versteuert, sodass Sie bei 100 Euro Zinsen – ohne Soli und Kirchensteuer – 30 Euro Kapitalertragsteuer zahlen mussten.
Ist die Kapitalertragsteuer gleichbedeutend?
Zwar werden die Begriffe Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer meist gleichbedeutend verwendet. Allerdings ist die Kapitalertragsteuer nur eine Form der Abgeltungssteuer. Diese wurde zum 1. Januar 2009 in Deutschland eingeführt und ersetzt die bisherige Besteuerung von Kapitaleinkünften.
Wie wurden Gewinne aus Kapitalanlagen versteuert?
Vor der Einführung wurden Gewinne aus Kapitalanlagen entweder als Kapitalertragsteuer und Zinsabschlagsteuer (zuzüglich Solidaritätsabschlag und Kirchensteuer) versteuert oder wurden in der Steuererklärung zum normalen Einkommensteuersatz angegeben.