Welche Gründe gibt es für eine Kündigung?

Der Arbeitgeber muss bei längerem Arbeitsverhältnis Gründe für die Kündigung angeben. Diese sind entweder betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt. Wenn dieser seine Pflichten verletzt und auf Abmahnungen nicht reagiert, hat der Arbeitgeber das Recht, den Arbeitnehmer zu kündigen.

Was bedeutet gesetzliche Kündigung?

Der gesetzliche Standard ist: Als Arbeitnehmer kannst Du mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen. Diese Frist kann durch den Arbeitsvertrag nicht verkürzt, aber verlängert werden.

Ist eine wirksame Kündigung wirksam?

Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sämtliche dazu erforderlichen rechtlichen Bedingungen erfüllt sind. Liegen nicht sämtliche für die Wirksamkeit der Kündigung erforderlichen Voraussetzungen vor, ist die Kündigung unwirksam und entfaltet zunächst keinerlei rechtliche Wirkungen.

Wann verlängert sich die Kündigungsfrist?

Ist der Arbeitnehmer 2 Jahre oder länger im Betrieb beschäftigt, verlängert sich diese Frist stetig. Prüfen Sie hierzu auch den Zugang der Kündigung. Zur Berechnung der Frist zählt nämlich nicht das Datum der Kündigung, sondern der Zugang bei Ihnen. Im Streitfall muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Kündigung fristgerecht zugegangen ist.

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Was ist ein Sonderfall der Kündigung?

Ein Sonderfall der Kündigung ist die Änderungskündigung. Dabei handelt es sich um eine Kündigung, die gleichzeitig ein neues Vertragsangebot zu geänderten Bedingungen enthält. Der Arbeitnehmer verliert hier nicht seine Arbeit, sondern bekommt die Möglichkeit, weiter im Betrieb zu arbeiten.

Was ist zwischen der Kündigung und der fremdkündigung zu unterscheiden?

Wie bereits erwähnt, ist zwischen der Eigenkündigung (seitens des Arbeitnehmers) und der Fremdkündigung (seitens des Arbeitgebers) zu unterscheiden. Es gibt a) die außerordentliche (fristlose) Kündigung und b) die ordentliche (fristgemäße) Kündigung.