Inhaltsverzeichnis
- 1 Was ist der Diebstahl am Arbeitsplatz und die Folgen?
- 2 Ist die Abmahnung wegen Diebstahl am Arbeitsplatz ernst zu nehmen?
- 3 Hat der Arbeitnehmer den Diebstahls-Verdacht?
- 4 Was ist ein Diebstahl durch einen Mitarbeiter?
- 5 Was sind die spektakulären Diebstähle während der Arbeit?
- 6 Kann der Arbeitgeber für alle mitgebrachten Sachen haften?
- 7 Wie geht es beim Diebstahl im Büro?
- 8 Was zählt als Diebstahl auf der Arbeit?
Was ist der Diebstahl am Arbeitsplatz und die Folgen?
Diebstahl am Arbeitsplatz und die Folgen. Diebstahl am Arbeitsplatz ist ein heikles Thema. Mangelndes Unrechtsbewusstsein schützt nicht vor Strafe bzw. dem Verlust des Arbeitsplatzes. Selbst das Einstecken einer Kleinigkeit, die im Eigentum des Arbeitgebers steht, kann fatale Folgen haben und stellt den Tatbestand des Diebstahls dar.
Ist die Abmahnung wegen Diebstahl am Arbeitsplatz ernst zu nehmen?
Abmahnung wegen Diebstahl am Arbeitsplatz ist ernst zu nehmen. Bei Diebstahl handelt es sich um ein Vergehen nach dem StGB und auch der Arbeitsplatz ist diesbezüglich kein rechtsfreier Raum. Diebstahl am Arbeitsplatz kann mitunter eine fristlose Kündigung nach sich ziehen, jedoch nicht in jedem Fall, wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat.
Was ist ein beobachteter Diebstahl?
Ein beobachteter Diebstahl ist ein Fehlverhalten, dass sogar zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. In dem Fall ist es unerheblich, ob der Dieb lediglich eine Schraube mitgenommen hat oder ein wertvolles Werkzeug. Das Strafrecht macht keinerlei Unterschiede in der Sache, lediglich bei der angedrohten Strafe.
Hat der Arbeitnehmer den Diebstahls-Verdacht?
Entkräftet der Arbeitnehmer den Diebstahls-Verdacht, kann das Arbeitsverhältnis weiterhin bestehen, andernfalls kann es zur Verdachts-Kündigung kommen. Unabhängig vom geltenden Recht sollten Arbeitgeber jeden nachgewiesenen Diebstahl zur Anzeige bringen und mit Kündigung ahnden.
Was ist ein Diebstahl durch einen Mitarbeiter?
Ein Diebstahl durch einen Mitarbeiter berechtigt Sie grundsätzlich zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung. Der Arbeitnehmer ist Ihnen arbeitsvertraglich zur Loyalität verpflichtet. Damit unvereinbar sind Straftaten gegen Ihr Vermögen oder Eigentum. Dadurch wird das Arbeitsverhältnis irreparabel zerrüttet.
Was gilt für Diebstahl?
Stehlen gilt immer als schwerer Vertrauensbruch durch den betreffenden Mitarbeiter, der das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachhaltig stört. Das mögliche Strafmaß für Diebstahl ist in Paragraph 242 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.
Was sind die spektakulären Diebstähle während der Arbeit?
Es sind beileibe nicht die spektakulären Diebstähle, die Deutschlands Arbeitsgerichte beschäftigen. Es geht um Pfandbons, um Kundenproben oder abgeschriebene Waren, die Frikadelle oder den Bienenstich, die unerlaubterweise in die Taschen oder den in den Mund und Magen der Beschäftigten wandern. Was ist als Diebstahl während der Arbeit zu werten?
Kann der Arbeitgeber für alle mitgebrachten Sachen haften?
Das Landesarbeitsgericht ( LAG) Hamm wies den Angestellten jedoch darauf hin, dass der Arbeitgeber nicht für alle mitgebrachten Sachen haften könne – vor allem wenn er nichts von ihnen weiß und sie zum Arbeitsverhältnis keinerlei Bezug aufweisen. Der Arbeitgeber müsse somit nicht haften (LAG Hamm, Kostenbeschluss v. 21.01.2016, Az.: 18 Sa 1409/15).
Kann man eine Abmahnung nur in den wenigsten diebstahlsfällen aussprechen?
Eine Abmahnung wird der Arbeitgeber nur in den wenigsten Diebstahlsfällen aussprechen müssen. Dieses kann allerdings dann das richtige Mittel sein, wenn ein krasses Missverhältnis zwischen Wert des Diebesguts und Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers liegt.
Wie geht es beim Diebstahl im Büro?
Allerdings wird beim Diebstahl im Büro genauer unterschieden: Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bezieht sich nur auf Gegenstände, die der Arbeitnehmer mittelbar oder unmittelbar für die Arbeit benötigt. Dabei kann es sich um Berufskleidung, Werkzeuge, aber auch Schlüssel und Geldbörse handeln.
Was zählt als Diebstahl auf der Arbeit?
Was zählt als Diebstahl auf der Arbeit? Laut einer repräsentativen Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) hat jeder vierte deutsche Arbeitnehmer schon einmal im Büro geklaut. Kugelschreiber, Stifte, Papier, Büro- und Heftklammern. Vor allem Kleinigkeiten.