Welche Pflichten habe ich in der Ausbildung?

Lernpflicht: Zu den allgemeinen Pflichten des Azubis gehört zuallererst die Lernpflicht. Das bedeutet, dass sich der Auszubildende darum bemühen muss die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Teilnahmepflicht: Der Besuch der Berufsschule ist für den Auszubildenden ebenfalls vorgeschrieben, das ist die Teilnahmepflicht.

Welche Pflichten haben Auszubildende und Ausbilder?

Der Auszubildende hat die Pflicht, am Berufsschulunterricht teilzunehmen und sich aktiv um den Erwerb der dargebotenen Lernstoffe zu bemühen. Der Ausbildende ist verpflichtet, den Auszubilden- den für die vereinbarten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freizustellen.

Wer ist an der Ausbildung beteiligt?

Beteiligte Personen

  • die Ausbildenden,
  • die Ausbilder/-innen und.
  • die Auszubildenden.

Was gehört zu den wichtigsten Rechten eines Lehrlings?

Zu den wichtigsten Rechten eines Lehrlings gehört auch der Urlaubsanspruch, der Ihnen während der Ausbildung eine bezahlte Erholungszeit einräumt. Dabei spielt wie bei der Arbeitszeit Ihr Alter eine zentrale Rolle und wirkt sich auf die Höhe des Urlaubsanspruchs aus.

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Wie können sie den Lehrling auswählen?

Um jenen Lehrling auszuwählen, dessen Eignungsprofil dem beruflichen und betrieblichen Anforderungsprofil am ehesten entspricht, können Sie neben der Durchsicht der Zeugnisse und einem Vorstellungsgespräch auch Tests durchführen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Berufsinformationszentrum der WirtschaftskammerIhres Bundeslandes.

Wer kann als Lehrling bezeichnet werden?

Grundsätzlich gilt: Jeder, der sich in einer Berufsausbildung befindet – unabhängig von Branche oder dem angestrebten Beruf – kann als Lehrling bezeichnet werden. Mittlerweile wurde der Begriff jedoch mehrheitlich durch die modernere Variante des Auszubildenden ersetzt.

Wie lange dürfen sie als Lehrling arbeiten?

Auch beim Thema Arbeitszeit haben Sie das Recht auf Ihrer Seite, vor allem wenn Sie als Lehrling noch nicht volljährig sind. Minderjährige Lehrlinge dürfen höchstens 40 Stunden pro Woche arbeiten – auch dürfen sie nicht am Wochenende arbeiten, wenn es sich nicht um Branchen handelt, in denen Schichtdienst gearbeitet wird.