Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie begründet der Arbeitgeber die Gehaltskürzung mit Schlechtleistung?
- 2 Kann der Geschäftsführer nicht auf einen beliebigen Teil seines Gehalts verzichten?
- 3 Wie wirken schlechte Leistungen auf das Gehalt aus?
- 4 Kann der Arbeitgeber die Überzahlung verrechnen?
- 5 Wie steht der Arbeitgeber mit der Gehaltskürzung zur Verfügung?
Wie begründet der Arbeitgeber die Gehaltskürzung mit Schlechtleistung?
Begründet der Arbeitgeber die Gehaltskürzung mit einer Schlechtleistung nach Ablauf der Probezeit, tritt der Beschäftigte dem einfach entgegen – indem die Gehaltskürzung nicht akzeptiert wird.
Kann der Geschäftsführer nicht auf einen beliebigen Teil seines Gehalts verzichten?
Dabei kann der Geschäftsführer nicht auf einen beliebigen Teil seines Gehalts verzichten. Hier gilt es, die wesentlichen Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der Anstellungsverträge zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern einzuhalten.
Ist es möglich, das Gehalt eines Arbeitnehmers zu kürzen?
Der Grund: Es ist nicht ohne weiteres möglich, das Gehalt eines Arbeitnehmers zu kürzen, wenn die Ergebnisse seiner Arbeit nicht mehr stimmen. Dahinter steht die Regelung, dass die Verträge zwischen Arbeitgeber und -nehmer keine Gehaltskürzung bei schlechter Leistung vorsehen.
Wie wirken schlechte Leistungen auf das Gehalt aus?
Schlechte Leistungen, selbst langfristig, wirken sich nicht auf das Gehalt aus. Sollte der Arbeitgeber hingegen nachweisen können, dass Sie fahrlässig oder gar vorsätzlich Fehler machen und dem Unternehmen damit schaden, können Schadensersatzansprüche auf Sie zukommen.
Kann der Arbeitgeber die Überzahlung verrechnen?
„Auch wenn ein Angestellter zu viel Gehalt bekommen hat, darf der Arbeitgeber die Überzahlung verrechnen“, so Markowski. Das wirkt dann wie eine Kürzung, ist aber tatsächlich keine.
Wie soll der Arbeitgeber die Vergütung prüfen?
Da im Arbeitsvertrag allgemein eine Vergütung festgeschrieben ist, kann sich der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres darüber hinwegsetzen. Grundsätzlich solle der Beschäftigte sich Zeit zum Nachdenken erbeten, den Arbeitsvertrag prüfen und notfalls bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht nach Rat suchen.
Wie steht der Arbeitgeber mit der Gehaltskürzung zur Verfügung?
Um diese zu bewerten, steht allen Beteiligten die Probezeit zur Verfügung. Begründet der Arbeitgeber die Gehaltskürzung mit einer Schlechtleistung nach Ablauf der Probezeit, tritt der Beschäftigte dem einfach entgegen – indem die Gehaltskürzung nicht akzeptiert wird.