Was ist die insolvenzantragspflicht?

Insolvenzantragspflicht. Nach den Regelungen der Insolvenzordnung besteht die Verpflichtung von Geschäftsführern einer GmbH, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.

Was ist eine Insolvenzpflicht?

Einfach ausgedrückt bedeutet Insolvenz Zahlungsunfähigkeit. Ein Schuldner kann seine Rechnungen (Zahlungsverpflichtungen) nicht mehr bezahlen. Das heißt, er ist insolvent. Das Insolvenzverfahren dient der geregelten Abwicklung der Schulden, um jeden einen Neuanfang zu ermöglichen.

Was ist der Begriff der Insolvenzforderung zu unterscheiden?

Von dem Begriff der Insolvenzforderung ist die Masseverbindlichkeit zu unterscheiden. Hierbei handelt es sich um Forderungen des Insolvenzverwalters aus seiner Tätigkeit im eröffneten Insolvenzverfahren und um die Kosten des eigentlichen Insolvenzverfahrens.

Was sind die Gründe für die Insolvenz?

Gründe für die Insolvenz kurz zusammengefasst Für Unternehmen ist die Überschuldung ein Insolvenzgrund. Liegt einer der Insolvenzgründe vor, müssen Unternehmen zwingend einen Insolvenzantrag stellen. Privatpersonen rutschen häufig durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder unwirtschaftliches Verhalten in der Schuldenfalle.

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Wie erfolgt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens?

Die Eröffnung des Insolvenzverfahren wird durch das zuständige Insolvenzgericht ausschließlich auf schriftlichen Antrag geprüft ( § 13 Absatz 1 InsO ). Antragsberechtigt sind hierzu sowohl die betroffene Gesellschaft (nachfolgend: „Schuldnerin“) als auch die Gläubiger der Schuldnerin.

Wann beginnt die Abwicklung der Insolvenzverwalter?

Die Abwicklungsphase dient der Verwertung des Schuldnervermögens durch den Insolvenzverwalter. Mit der Verwertung des Vermögens beginnt der Insolvenzverwalter in der Regel unmittelbar nach dem Berichtstermin nach Maßgabe der getroffenen Beschlüsse (§ 159 InsO).