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Kann man wegen Insolvenz ins Gefängnis?
Kann man wegen Schulden ins Gefängnis kommen? Nein, heutzutage wird niemand nur wegen seiner Schulden eingesperrt. Haben Schuldner Rechnungen oder die Raten für einen Kredit nicht bezahlt, droht keine Inhaftierung. Ihr Gläubiger muss dann versuchen, seine Ansprüche auf zivilrechtlichem Wege durchzusetzen.
Was ist Abgabe der Vermögensauskunft?
Die Vermögensauskunft ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gläubigers, also desjenigen, dem Sie Geld schulden. Mit der Vermögensauskunft geben Sie dem Gläubiger umfassende Informationen, ob und wo er etwas bei Ihnen pfänden kann.
Was darf der Insolvenzverwalter pfänden und was nicht?
Das Vermögen, das Einkommen und die Sachen eines Schuldner können im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gepfändet werden. Jedoch muss hierbei zwischen pfändbaren und unpfändbaren Teilen unterschieden werden, da manches dem Pfändungsschutz unterliegt. Doch was darf der Insolvenzverwalter pfänden und was nicht?
Wie kann ein Insolvenzantrag gestellt werden?
Ein Insolvenzantrag kann entweder von den Gläubigern der Gesellschaft oder von der GmbH selbst gestellt werden. Die Gesellschaft wird hierbei durch den Geschäftsführer vertreten. Der Geschäftsführer ist derjenige, der das gesamte Unternehmen leitet und kontrolliert. Deshalb ist er für die Stellung eines Antrags verantwortlich.
Ist eine Gefängnisstrafe allein wegen Schulden denkbar?
Eine Gefängnisstrafe allein wegen Schulden gibt es nicht. Im weitesten Sinne können Personen wegen ihrer Schulden doch im Gefängnis landen. In folgenden Fällen ist ein Haftbefehl wegen Schulden denkbar: Die Inhaftierung zur Erzwingung der Abgabe einer Vermögensauskunft.
Wer darf über die Insolvenzmasse verfügen?
Der Insolvenzverwalter darf nicht nur über die Insolvenzmasse verfügen. Er kann z. B. auch bestimmte Handlungen des Schuldners rückgängig machen, wenn diese die Masse schmälern ( Insolvenzanfechtung ). Im Falle einer Unternehmensinsolvenz ist er auch dazu berechtigt, Kündigungen unter erleichterten Bedingungen auszusprechen.