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Was bedeutet aus Nachlass zu verkaufen?
Wollen Alleinerben ihr Erbe nicht antreten, können sie entweder ihr Erbe verkaufen oder ausschlagen. Im Gegensatz zur Ausschlagung hat ein Verkauf dabei den Vorteil, dass der Erbe zwar nichts mehr mit dem Nachlass und den damit verbundenen Pflichten zu tun hat, aber trotzdem einen Profit aus dem Erbe ziehen kann.
Was wird aus dem Nachlass bezahlt?
Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers. Die Kosten für die Bestattung entstehen dem Grunde nach mitunter ebenfalls dem Verstorbenen. Sie fallen also als Verbindlichkeit in den Nachlass. Sind Erben vorhanden, die das Erbe auch nicht ausschlagen, so müssen diese damit auch die Bestattungskosten tragen.
Wer kann Nachlass verwalten?
Nachlasspfleger werden meist von einem Nachlassgericht oder – im Falle eines überschuldeten Erbes – von Nachlassgläubigern beauftragt, ein Erbe zu sichern. Dazu kommt es, wenn Erben unbekannt oder nicht vorhanden sind, Minderjährige geerbt haben, Streit zwischen Erben herrscht oder ein Nachlass in Gefahr ist.
Was ergibt sich aus dem Verkauf der Immobilie aus dem Nachlass?
Aus dieser Situation heraus ergibt sich beim Verkauf der Immobilie aus dem Nachlass das Problem, dass der Erbe die Gewährleistungshaftung für den Zustand des Objekts übernehmen muss. Wer das Objekt verkaufen möchte, sollte also strategisch und mit Bedacht vorgehen.
Was ist zum Nachlass einer Immobilie gehört?
Wenn zum Nachlass eine Immobilie gehört, so bestehen für den Erbfall zunächst keine Besonderheiten. Mit dem Tod einer Person geht nach § 1922 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) deren Vermögen, und damit auch der Grundbesitz des Verstorbenen, als Ganzes auf den Erben über.
Wie darf der Testamentsvollstrecker über den Nachlass verfügen?
In diesem Fall haben die Erben keine Verfügungsgewalt über den Nachlass. Es ist Aufgabe des Testamentsvollstreckers, den Nachlass zu verwalten. Dazu darf er und muss er sogar den Nachlass in Besitz nehmen (§ 2205 BGB). Der Erbe darf auch über einzelne Nachlassgegenstände nicht mehr verfügen (§ 2211 BGB).
Welche Vermögenswerte gehören zum Inhalt des Nachlasses?
Zum Inhalt des Nachlasses gehören aber nicht nur Vermögenswerte, sondern auf Verbindlichkeiten und Verpflichtungen des Erblassers. Wer den Inhalt des Nachlasses zuverlässig ermitteln will, muss in eigener Verantwortung recherchieren.