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Wie viel BAföG muss man höchstens zurückzahlen?
Von dem zinsfreien hälftigen Darlehensanteil aus BAföG-Leistungen nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BAföG, die bereits vor dem 1. August 2019 erfolgt sind oder auch nur begonnen haben, müssen insgesamt nur maximal 10.000 EUR zurückgezahlt werden.
Welche Schulden werden bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?
Bei der Unterhaltsberechnung können im Einzelfall Allein-Schulden eines Ehegatten berücksichtigt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Schulden bereits vor der Trennung eingegangen und auch während der Ehe schon abgezahlt wurden. Diese können dann vom Schuldner von seinem Einkommen abgezogen werden.
Was zählt unter Selbstbehalt?
Bedeutet: Der Selbstbehalt ist die Grenze der Leistungsfähigkeit beim Unterhalt, die dem Unterhaltspflichtigen nach Abzug aller Unterhaltsverpflichtungen verbleiben muss – er sichert das Existenzminimum des Unterhaltsschuldners.
Wie hoch ist der Selbstbehalt Bei volljährigen Kindern?
Sie gelten als „privilegierte Volljährige“. Ist der Unterhaltszahler arbeitslos, ist der Selbstbehalt niedriger und liegt bei 880 Euro. Hier spricht man auch vom „kleinen Selbstbehalt“. Bei anderen volljährigen Kindern steigt der Selbstbehalt auf 1300 Euro pro Monat – dem sogenannten „großen“ oder „angemessenen Selbstbehalt“.
Wie hoch ist der Selbstbehalt während der Privatinsolvenz?
Wie hoch während der Privatinsolvenz der Selbstbehalt beim Lohn bzw. Gehalt ausfällt, hängt von zwei Faktoren ab: Entscheidend ist zum einen das Einkommen an sich. Hierbei ist stets der Nettolohn entscheidend.
Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt?
Unterhalt kann für Kinder, Ehepartner und auch die eigenen Eltern anfallen. Die Verpflichtung eines Elternteils gegenüber seinen minderjährigen Kindern ist dabei in der Rangfolge aber am höchsten einzuschätzen. Beim Kindesunterhalt ist der Selbstbehalt daher am geringsten.
Wie kann der Selbstbehalt erhöht werden?
Der Selbstbehalt kann erhöht werden, wenn die Wohnkosten diesen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind. Sofern nicht der Mindestbedarf des unterhaltsberechtigten Kindes betroffen ist, beträgt der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf mindestens 1.400 EUR statt bisher 1.300 EUR.