Waren Demonstrationen in der DDR erlaubt?

Hunderttausende friedliche Demonstranten gingen dann im Herbst 1989 auf die Straße und leiteten das Ende der DDR ein. Sie machten damit von ihrem grundlegenden Menschenrecht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch.

Wer darf eine Demo verbieten?

Zum Beispiel sagt die Polizei, wo genau die Menschen demonstrieren dürfen. Wenn das nicht beachten wird, kann die Polizei die Versammlung verbieten. Die Veranstalter der Demonstration können das Gericht anrufen. Das Gericht entscheidet dann, ob das Verbot der Polizei nach dem Gesetz richtig war.

Warum demonstrieren die Menschen in der DDR?

Ziel war eine friedliche, demokratische Neuordnung, insbesondere das Ende der SED-Herrschaft, zudem wurde Reisefreiheit und die Abschaffung des Ministeriums für Staatssicherheit gefordert.

Was ist das Demonstrationsrecht?

Demonstrationsrecht. Alle Deutschen haben das grundsätzliche Recht, sich „ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“ (Art. 8 GG). Für Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel gilt nach dem Versammlungsgesetz zusätzlich: Sie müssen bei der Ordnungsbehörde

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Wie steht es in Österreich zwischen Parlament und Regierung?

Heute stehen in Österreich auf der einen Seite Regierung und Parlamentsmehrheit, auf der anderen die Opposition. Zwischen Parlament und Regierung besteht also keine Gewaltenteilung im klassischen Sinn.

Was braucht die Bundesregierung für ihre Amtstätigkeit?

Die Bundesregierung legt am Beginn ihrer Amtstätigkeit ein Regierungsprogramm vor, das sie in ihrer Amtszeit umsetzen möchte. Für viele ihrer Maßnahmen braucht sie Gesetze. Hier ist sie auf enge Zusammenarbeit mit Nationalrat und Bundesrat angewiesen. Gesetze zu beschließen, ist Aufgabe des Parlaments, nicht der Regierung.

Ist die Bundespräsidentin verpflichtet eine neue Regierung einzusetzen?

Der/Die BundespräsidentIn ist nicht verpflichtet, unmittelbar nach Nationalratswahlen eine neue Regierung einzusetzen. Es ist aber üblich, dass die alte Regierung zurücktritt und von dem Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin mit der Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung beauftragt wird.

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