Was ist eine Betriebsverwaltung?

Definition: Was ist „Verwaltung“? Betriebliche Verwaltung i.e.S. ist die Grundfunktion im betrieblichen Geschehen, die nur mittelbar den eigentlichen Zweckaufgaben des Betriebs (Beschaffung, Produktion, Absatz) dient, indem sie den reibungslosen Betriebsablauf durch Betreuung des ganzen Betriebs gewährleistet.

Was ist eine betriebliche Verwaltung?

Betriebliche Verwaltung i.e.S. ist die Grundfunktion im betrieblichen Geschehen, die nur mittelbar den eigentlichen Zweckaufgaben des Betriebs (Beschaffung, Produktion, Absatz) dient, indem sie den reibungslosen Betriebsablauf durch Betreuung des ganzen Betriebs gewährleistet. Als betriebliche Verwaltung i.w.S.

Was ist die Funktion der Verwaltung in Unternehmen?

Die Verwaltung stellt in Unternehmen eine Querschnitts- oder Servicefunktion innerhalb der betrieblichen Funktionen dar, wobei die funktionale Tätigkeit einer Verwaltungsabteilung ein Arbeitsgebiet mit sämtlichen Aufgaben umfasst, die anderen betrieblichen Funktionen nicht sachgerecht zugeordnet werden können.

Was ist die Aufgabe der Hausverwalter?

Eine wichtige Aufgabe, die in der Regel jeder Hausverwalter tätigt, ist es die Interessen des Eigentümers gegenüber anderen Mietern oder Dritten zu vertreten. Weitere mögliche Aufgaben sind folgende Tätigkeiten: Die Vergütung der Hausverwaltung erfolgt nicht nach einer Gebührenordnung, sondern unterliegt der freien Vereinbarung.

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Was erfasst die Eingriffsverwaltung?

(1) Eingriffsverwaltung (Ordnungsverwaltung): Sie erfasst die verwaltende Tätigkeit, durch die in die Rechts- und Freiheitssphäre des Einzelnen eingegriffen wird (z.B. auf dem Gebiet der Polizei und des Steuerwesens); (2) Leistungsverwaltung, bei der die Verwaltung dem einzelnen Leistungen gewährt (Sozialhilfe, Subventionen).

Was ist die kommunale Selbstverwaltung?

Die kommunale Selbstverwaltung ist ein Sonderfall der Verwaltung. Sie ist durch das Grundgesetz garantiert (Art. 28 Abs. 2 GG), in den Landesverfassungen abgesichert, und die Städte, Gemeinden und Landkreise sind als Körperschaften mit Selbstverwaltungsrecht „mittelbar“ der Landesverwaltung zugeordnet.