Wer erwirbt ein Unternehmen?

Wer ein Unternehmen erwirbt, kann von der in § 22 HGB normierten Möglichkeit Gebrauch machen, und die bisherige Firma fortführen, sich also den Grundsatz der Firmenbeständigkeit zunutze machen, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Veräußerers vorliegt.

Wie kann man über das Unternehmen verhandeln?

Je mehr Informationen man über das Unternehmen hat, umso besser kann man über den Kaufpreis verhandeln. Standort: Lage, Straßenanbindung, Nachbarn, evtl. zukünftige Standortentwicklungen können bei der örtlichen Baubehörde erfragt werden;

Welche Informationen gibt es nach der Betriebsübernahme?

Informationen über das Unternehmen Damit es nach der Betriebsübernahme kein böses Erwachen gibt, sollten Sie sich vorab gründlich über das Unternehmen informieren. Es ist (überlebens)wichtig, sich einen Überblick über die gesamte wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu verschaffen.

Was sind Vorverträge für den Kauf eines Unternehmens?

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Schon während der Verhandlungen über den Kauf eines Unternehmens werden häufig Vorverträge / Vorfeldverträge geschlossen, um erzielte Verhandlungsergebnisse zu fixieren. Diese sog. „letter of intent” wollen alsbald eine Verbindlichkeit in den Verhandlungen herbeiführen. Ein Vorvertrag kann in der Regel sogar mündlich geschlossen werden.

Ist der Erwerb in der Europäischen Gemeinschaft möglich?

Innergemeinschaftlicher Erwerb. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft soll der Austausch von Waren zwischen den Unternehmen ohne große Behinderungen möglich sein. Daher einigten sich die Mitgliedsstaaten der EU auf besondere Regelungen der Besteuerung von Umsätzen.

Ist der Käufer ein Unternehmer?

Dafür müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein: Der Erwerber muss ein Unternehmer sein und den Gegenstand auch für seinen Betrieb einkaufen. Der Käufer ist eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist (eine Gesellschaft, eine Organisation, ein Verein) oder die den Gegenstand nicht für das Unternehmen erwirbt.

Wann sind Betriebsräte an einer Unternehmensumwandlung beteiligt?

Den Betriebsräten der an einer Unternehmensumwandlung beteiligten Unternehmen ist spätestens einen Monat vor der Versammlung der Anteilseigner, in der über die Umwandlung der Beschluss gefasst werden soll, der Vertrag oder der Entwurf des Verschmelzungs- bzw. Spaltungs- und Übernahmevertrages zuzuleiten.

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