Sind Rentner im Ausland steuerpflichtig?

Sind Rentner, die im Ausland leben, steuerpflichtig? Ja, das gilt für alle Rentner, die deutsche Renten beziehen. Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 gilt das Prinzip der „nachgelagerten Besteuerung“. Mit jedem Jahr dürfen Berufstätige einen größeren Teil ihrer Beiträge zur Altersvorsorge von der Steuer absetzen.

Welche Besonderheiten gibt es für Rentner im Ausland?

Für Rentnerinnen und Rentner, die im Ausland leben, gelten einige Besonderheiten, die Sie kennen sollten. Wer im Ausland wohnt und eine deutsche Rente erhält, muss diese in Deutschland versteuern. Das ist jedenfalls der Grundsatz – wie so oft im Steuerrecht, gibt es auch hier Sonderregelungen und Ausnahmen.

Wann bekommen sie die Regel-Alters-Rente?

Die Regel-Alters-Rente bekommen Sie, wenn Sie 65 Jahre und 7 Monate alt sind (Regel-Alters-Grenze) und wenn Sie mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sind. Das nennt man Mindest-Versicherungs-Zeit.

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Was ist für Rentner mit kleinen Renten ungünstig?

Vor allem für Rentner mit kleinen Renten ist das ungünstig. Rentner, die in Deutschland wohnen, müssen dagegen nur auf den Teil ihrer steuerpflichtigen Rente Steuern zahlen, der den Grundfreibetrag übersteigt. Das heißt, sie dürfen im Monat gut 735 Euro Rente kassieren, ohne Abgaben zu zahlen. Fallen im Alter alle Einkünfte unter die Steuerpflicht?

Was können sie von der rentensteuer absetzen?

Von der Rentensteuer absetzen können Sie unter anderem: Sonderausgaben sind dabei unter anderem Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Zahlungen an die private Haftpflichtversicherung und Spenden. Auch die außergewöhnlichen Belastungen können Ihre Rentensteuer deutlich senken.

Wie kassiert der Staat im Alter Steuern?

Im Gegenzug kassiert der Staat im Alter Steuern: Die Altersbezüge sind zunehmend steuerpflichtig und eine Steuererklärung deshalb verpflichtend. Dabei werden auch die Auslandsrentner erfasst, für sie ist im allgemeinen das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.

Was ist die Besteuerung der Hälfte der Rente?

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Ausgangspunkt dieser Anhebung ist die Besteuerung der Hälfte der Rente ab dem 1. Januar 2005. Bis zum Jahre 2020 erhöht sich dieser Anteil um jährlich zwei Prozent, danach um ein Prozent. Erst im Jahre 2040 müssen Verbraucher, die dann in Rente gehen, ihre gesetzlichen Altersbezüge in voller Höhe versteuern