Was gehört alles zu den außergewöhnlichen Belastungen?
Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen zahlreiche Kostenarten, beispielsweise Krankheitskosten, Kurkosten, Pflegekosten, Bestattungskosten, Wiederbeschaffungskosten nach einer Katastrophe wie einem Hochwasser sowie Unterhaltsleistungen an Bedürftige.
Was sind außergewöhnliche Belastungen steuerrechtlich?
Diese außergewöhnlichen Probleme heißen im Steuerrecht außergewöhnliche Belastungen. Der Staat definiert außergewöhnliche Belastungen so: „Aufwendungen erwachsen dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann“.
Was dürfen sie als außergewöhnliche Belastungen ansetzen?
Einige private Ausgaben, die zwangsläufig und notwendig waren, dürfen Sie als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung ansetzen. Die wichtigsten außergewöhnlichen Belastungen sind Krankheitskosten, Aufwendungen für Hilfsmittel wie Brillen und Zahnprothesen oder Bestattungen.
Was sind außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art?
Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) sind u.a.: Bestattungskosten (nach Abzug des Erbes), Krankheitskosten, Kosten für Schwangerschaft und Geburt oder in bestimmten Fällen Ausgaben für Schäden an Haus oder Wohnung (z.B. bei Überschwemmungen und anderen Naturkatastrophen).
Wie müssen sie ihre außergewöhnlichen Belastungen eintragen?
Hierzu müssen Sie Ihre außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung eintragen. Es werden jedoch nur die Aufwendungen berücksichtigt, die eine zumutbare Belastung übersteigen und die tatsächlich notwendig sind. Die zumutbare Belastung ergibt sich aus dem Einkommen, dem Familienstand und der Kinderzahl des Steuerpflichtigen.
Warum gibt es keine konkrete Liste für außergewöhnliche Belastungen?
Wie gesagt, es gibt keine konkrete Liste, in der Sie alle außergewöhnlichen Belastungen nachschlagen können und die für jeden Steuerbürger gleich gilt. Der Gesetzgeber geht vielmehr von folgender Annahme aus: Ein Bankdirektor kann den Beitrag für Omas Pflegeheim wahrscheinlich leichter aufbringen als ein kleiner Angestellter.