Wer sind pflichtteilsberechtigte?

Kinder: Alle Kinder des Erblassers – ob ehelich oder unehelich, leiblich oder adoptiert – haben einen Pflichtteil. Enkel: Ein Enkelkind ist nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn dessen Vater bzw. Mutter als Bindeglied zum Erblasser bereits verstorben ist. Ehegatte: Ehepartner sind pflichtteilsberechtigt.

Wem stehen pflichtteilsansprüche zu?

Nur die nächsten Familienangehörigen des Verstorbenen haben den Anspruch auf den Pflichtteil. Das sind seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), sein Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner und – sofern der Erblasser ohne Hinterlassung von Kindern verstorben ist – auch seine Eltern.

Was ist ein pflichtteilsverzicht?

Ein Pflichtteilsverzicht ist ein Vertrag zwischen einem Erblasser und einem seiner Erben, der den Verzicht auf Pflichtteilsansprüche seitens des Erbens regelt. Durch einen Pflichtteilsverzicht wird die gesetzliche Erbfolge nicht geändert – der Verzichtende bleibt trotzdem Erbe.

Haben Geschwister Anspruch auf Pflichtteil?

Laut § 2303 BGB gehören weder Großeltern noch Stiefkinder zu den Pflichtteilsberechtigten. Auch Geschwister ordnet der Gesetzgeber nicht diesem begünstigten Personenkreis zu. Mit der Folge: Sie haben keinen Pflichtteilsanspruch und können daher auch keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen.

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Wann besteht kein Anspruch auf Pflichtteil?

Kein Pflichtteil-Erbe, solange Sie leben Solange Sie leben, kann kein Pflichtteilsberechtigter Anspruch auf seinen Anteil erheben. Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht immer erst, wenn der Erblasser verstirbt. Vor allem Kinder haben kein Recht, bereits zu Lebzeiten eines Elternteils ihren Anteil zu verlangen.

Ist erbverzicht auch pflichtteilsverzicht?

Der Erbverzicht erstreckt sich immer auch auf das gesetzliche Pflichtteilsrecht. In der Praxis herrscht jedoch der Pflichtteilsverzicht vor. Durch einen reinen Pflichtteilsverzicht erhöhen sich die Pflichtteilsquoten der übrigen gesetzlichen Erben nicht. Dies verschafft mehr Freiräume bei der Nachlassplanung.