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Welche Leistungen gibt es in der Pflegeversicherung?
Wenn Sie zu Hause gepflegt werden möchten, stellt die Pflegeversicherung Ihnen dafür verschiedene Leistungen zur Verfügung.
- 1.1 Pflegegeld.
- 1.2 Sachleistungen.
- 1.3 Kombinationsleistung.
- 1.4 Verhinderungspflege.
- 1.5 Entlastungsbetrag.
- 1.6 Umwandlungsanspruch.
- 1.7 Tages- und Nachtpflege.
- 1.8 Soziale Sicherung der Pflegeperson.
Wer bekommt Leistungen aus der Pflegeversicherung?
Menschen, die pflegebedürftig sind und einen Pflegegrad haben, bekommen Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Pflegegeld gibt es für die Betreuung und Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde zu Hause. Pflegesachleistungen nennt man die Hilfe von professionellen Pflegediensten.
Wie ist die Pflegeversicherung versicherungspflichtig?
Versicherungspflichtig ist jede Person, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung ist. Die Pflegeversicherung bildet – neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – den jüngsten eigenständigen Zweig der Sozialversicherungen und somit deren „fünfte Säule“.
Wie tritt die Pflegeversicherung in die gesetzlichen Krankenversicherung ein?
An die Stelle der Sachleistungen tritt jedoch die Kostenerstattung – wie bei der privaten Krankenversicherung. Grundsätzlich gilt in der Pflegeversicherung der Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, wird automatisch in die soziale Pflegeversicherung einbezogen.
Was sind die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung?
Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber größtenteils paritätisch entrichten. Wann und welche Leistungen Pflegebedürftige aus der Versicherung bekommen, hängt von der Dauer der Pflegebedürftigkeit, vom Pflegegrad und der Art der Pflege ab.
Wie prüft die Bundesregierung die Leistungen der Pflegeversicherung?
Darüber hinaus prüft die Bundesregierung regelmäßig alle drei Jahre die Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wurden die meisten Leistungen zum 1.