Wie erfolgt die Haftung bei der Partnerschaftsgesellschaft?

Die Haftung erfolgt bei der Partnerschaftsgesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen sowie mit dem Privatvermögen der Gesellschafter. Es gibt hier allerdings eine Besonderheit gegenüber der Haftung bei anderen Rechtsformen.

Welche Rechtsformen gibt es für eine Partnerschaftsgesellschaft?

Es besteht die Möglichkeit, die Partnerschaftsgesellschaft in eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung umzuwandeln. Dieser Rechtsformen unterscheiden sich in ihren Haftungsregeln. Bei der PartG muss der Partner für berufliche Fehler mit seinen persönlichen Vermögen gerade stehen.

Wie lässt sich eine Partnerschaftsgesellschaft vergleichen?

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) lässt sich gut mit der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) vergleichen. Sie ist ebenfalls eine Personengesellschaft, für die kein Startkapital erforderlich ist. Im Gegensatz zu der OHG können diese jedoch nur Freiberufler gründen.

Welche Vorteile hat die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft?

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Folgende Vorteile kann die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft haben: Natürlich hat die Partnerschaftsgesellschaft aber auch einige Nachteile, die man sich vor Augen halten sollte, bevor man die Gründung angeht: Jeder Unternehmer muss sich mit der Buchhaltung oder ihren Grundlagen beschäftigen – das ist für Anfänger aber gar nicht so einfach.

Wie kann man eine Partnerschaftsgesellschaft auflösen?

Die Partnerschaftsgesellschaft kann man jederzeit und unkompliziert auflösen, wenn die Mitglieder dies beschließen. Es besteht die Möglichkeit, die Partnerschaftsgesellschaft in eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung umzuwandeln. Dieser Rechtsformen unterscheiden sich in ihren Haftungsregeln.

Ist die Partnerschaftsgesellschaft für selbstständige befreit?

Genau wie bei Freiberuflern ist auch die Partnerschaftsgesellschaft von der Gewerbesteuer für Selbstständige befreit. Diese Kosten fallen damit schon mal weg. Dafür fällt für jeden Gründer die Einkommenssteuer an. Hinzu kommen die Umsatzsteuer und gegebenenfalls die Lohnsteuer.