Was muss ich tun um eine Stiftung zu gründen?

Die Möglichkeit, eine Stiftung zu gründen, hat jede natürliche Person, die voll geschäftsfähig ist. Dieser Weg steht auch Vereinen und somit juristischen Personen offen. Die Gründung selbst stellt ein einseitiges Rechtsgeschäft dar, indem der Stifter seinen Willen bekundet, eine Stiftung ins Leben rufen zu wollen.

Warum gründet man eine Privatstiftung?

Mit der Gründung einer Privatstiftung wird beabsichtigt – zumeist namhafte – Vermögensmassen für bestimmte fremd- oder eigennützige Ziele zu bilden, sie zu verselbstständigen und deren Verwendung an den Willen des Stifters zu binden.

Was ist der Mindestbetrag für eine gemeinnützige Stiftung?

Auch für die rechtsfähige gemeinnützige Stiftung sieht das Stiftungsrecht zwar keinen festen Mindestbetrag vor, den der Stifter zu Beginn aufbringen muss. Die Stiftungsbehörden verlangen allerdings in der Regel gleichwohl einen Betrag von mindestens 50.000,- Euro.

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Wie hoch ist der Mindestbetrag für eine Stiftung?

Die meisten Stiftungsbehörden fordern ein Mindestkapital von 25.000 EUR, in manchen Bundesländern fällt der Betrag höher aus. Tatsächlich hat sich ein Betrag von mindestens 100.000 EUR als Maßstab durchgesetzt. Schließlich müssen Verwaltungskosten und Fördergelder für den eigentlichen Stiftungszweck gewährleistet sein.

Wer ist der Stifter der Privatstiftung?

Der Stifter, der sowohl eine natürliche Person wie auch eine juristische Person oder Personengesellschaft sein kann, kann auch nach Entstehung der Stiftung mit Zustimmung des Vorstandes weiteres Vermögen der Privatstiftung zuführen („Nachstiftung“).

Warum sollten sie eine Stiftung gründen?

Wenn Sie eine Stiftung gründen haben Sie die Pflicht, förmlich den Willen zu bekunden ein bestimmtes Ziel auf Dauer verwirklichen zu wollen und somit eine rechtskräftige Stiftung zu errichten. Zentraler Grundpfeiler dafür ist natürlich, dass Sie bereit sein müssen, die Stiftung mit den benötigten Mitteln, dem notwendigen Kapital, zu unterstützen.