Was ist ein gewerbliches Schutzrecht?

Gewerbliche Schutzrechte bieten die Möglichkeit, gegen Nachahmer auf Unterlassung und Schadensersatz zu klagen. Weiterhin können Sie mit rechtlichen Mitteln Auskünfte über die Urheber gefälschter Waren durchsetzen und deren Beschlagnahmung und Vernichtung durch den Zoll veranlassen.

Was zählt zum gewerblichen Rechtsschutz?

Zum Gewerblichen Rechtsschutz gehören in erster Linie das Markenrecht, Patent- und Gebrauchsmusterrecht, Designrecht sowie das Wettbewerbsrecht. Gewerblicher Rechtsschutz ist damit vor allem eines: Recht zum Anfassen.

Was ist ein gewerbliches Muster?

Ein Design oder Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber für bestimmte Waren ein Ausschließlichkeitsrecht zur Benutzung einer ästhetischen Erscheinungsform (Gestalt, Farbe, Form) verleiht.

Warum ist das Eigentum unverletzlich?

Nach Art 5 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger von 1867 ist „das Eigentum […] unverletzlich. Eine Enteignung kann nur in den Fällen und in der Art eintreten, die das Gesetz bestimmt.“

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Was ist ein Gewerbe im rechtlichen Sinne?

Gewerbe (© herreneck / Fotolia.com) Ein Gewerbe im rechtlichen Sinne ist jede erlaubte, selbstständige, nach außen erkennbare, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, der freien Berufe, der Verwaltung eigenen Vermögens und der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten.

Was ist das zivilrechtliche Eigentum?

Das zivilrechtliche Eigentum basiert auf den Bestimmungen des BGB. Von wirtschaftlichem Eigentum spricht man, wenn jemand die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, dass er den zivilrechtlichen Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann.

Was ist das Eigentumsrecht?

Das Eigentum ist also das dingliche Vollrecht; gegen Eingriffe kann sich der Eigentümer durch die Eigentumsklage (rei vindicatio) und die Eigentumsfreiheitsklage (actio negatoria) zur Wehr setzen (§ 366 ABGB).