Inhaltsverzeichnis
Was ist ein gläubiger gemeint?
Ein Gläubiger ist eine Person, die im Rahmen eines Schuldverhältnisses eine Leistungsforderung innehat. Im Regelfall ist damit eine Geldforderung gemeint.
Wie kann der andere Gläubiger seinen Anteil an Leistung verlangen?
Der eine Gläubiger kann vom anderen Gläubiger somit einen Anteil an der Leistung des Schuldners verlangen. Bei der Gesamtgläubigerschaft stehen den Gläubigern jeweils eigene Ansprüche zu.
Ist eine Mitgläubigerschaft anzunehmen?
Eine Mitgläubigerschaft ist immer dann anzunehmen, wenn die Gläubiger im Innenverhältnis eine Bruchteilsgemeinschaft an dem Anspruch nach §§ 741 ff. bilden oder sich der Anspruch aus einem gemeinsamen Recht der Gläubiger ergibt. Palandt- Grüneberg § 432 Rn. 2, 3.
Welche Rechte hat der Käufer gegenüber dem Gläubiger?
Im Gegenzug ist der Käufer allerdings auch Schuldner (und der Verkäufer somit Gläubiger) hinsichtlich der Verpflichtung, den vereinbarten Kaufpreis zu entrichten und die gekaufte Sache abzunehmen. Der Gläubiger hat also aufgrund eines Schuldverhältnisses regelmäßig nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Ist der Lieferant der Gläubiger?
Erbringt der Lieferant eine Leistung, z.B. in Form einer Warenlieferung, die der Kunde aber nicht sofort begleicht, ensteht ein Schuldverhältnis. Der Lieferant ist in diesem Fall der Gläubiger, da er noch auf die Begleichung der Rechnung durch den Kunden wartet.
Wie kann die Gewährung von Präferenzen erfolgen?
Die Gewährung von Präferenzen in der Europäischen Union oder in einem Bestimmungsland außerhalb der Europäischen Union kann grundsätzlich nur mit einem Präferenznachweis erfolgen. Lieferantenerklärungen weisen bei Warenbewegungen innerhalb der Europäischen Union den präferenziellen Ursprung nach.
Was ist ein Gläubiger im Insolvenzverfahren?
Im Insolvenzverfahren. Ein Gläubiger ist eine Person, die im Rahmen eines Schuldverhältnisses eine Leistungsforderung (in der Regel Geldforderung) gegen den Schuldner hat. Beim Begriff Gläubiger handelt es sich um einen Rechtsbegriff aus dem Zivilrecht. Es handelt sich dabei um eine sog.
Wie wird die Gläubigerstellung begründet?
Nach § 241 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird die Gläubigerstellung kraft Schuldverhältnisses begründet. Liegt ein wirksames Schuldverhältnis vor, so hat der Gläubiger einen Anspruch i.S.d. § 194 Absatz 1 BGB gegenüber dem Schuldner, von dem der Gläubiger bei Fälligkeit sodann die versprochene Leistung fordern kann.