Wen muss ich gemäß dem Geldwäschegesetz identifizieren?

2. Wie nehme ich eine Identifizierung vor, wenn mein Vertragspartner eine natürliche Person ist? Nach dem GwG müssen folgende Daten erhoben werden: Name (Vor-und Nachname), Anschrift, Geburtsort, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit sowie die Art des Ausweises, Ausweisnummer und die ausstellende Behörde.

Was ist für die Identifikation bei juristischen Personen oder Personengesellschaften erforderlich?

bei einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft: Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer soweit vorhanden, Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung und Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter; ist ein Mitglied des Vertretungsorgans oder der …

Wer ist wirtschaftlich Berechtigter einer Körperschaft des öffentlichen Rechts?

Der wirtschaftlich Berechtigte ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Mandant steht. Kontrolle bzw. Eigentum i.d.S. liegt vor, wenn eine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar mehr als 25\% der Kapital- bzw.

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Warum muss der Geschäftsführer bei unzulässigen Zahlungen auf die Höhe bringen?

Der Geschäftsführer muss bei unzulässigen Zahlungen das Gesellschaftsvermögen auf die Höhe bringen, das es hätte, wenn der Geschäftsführer den Antrag rechtzeitig gestellt und keine Zahlungen mehr vorgenommen hätte.

Kann der Unternehmensverkauf nach der Sanierung profitabler werden?

Durch eine Verbesserung der Finanzkennzahlen kann der Unternehmensverkauf nach der Sanierung meist wesentlich profitabler vollzogen werden als zuvor. Eine geänderte Wettbewerbssituation und wachsender Konkurrenzdruck können Sie veranlassen die Firma zu verkaufen.

Was kann der Verkaufserlös der Firma beitragen?

Der Verkaufserlös der Firma kann hierbei dazu beitragen, den Ruhestand des Eigentümers finanziell abzusichern. Dabei gibt es sowohl die Möglichkeit des Teilausstiegs ( GmbH-Anteile verkaufen) als auch die Option der kompletten Übernahme.

Wie können Gesellschafter auf die Inanspruchnahme des Geschäftsführers verzichten?

In einem engen Rahmen können die Gesellschafter durch Beschluss auf die Inanspruchnahme des Geschäftsführers gemäß § 46 Nr. 5 GmbHG verzichten, aber nur dann, wenn Gläubiger der GmbH nicht benachteiligt werden. Das ist allerdings selten der Fall.

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