Wie viel darf vom Gehalt gepfändet werden?

Der unpfändbare Grundbetrag (Pfändungsfreigrenze) beträgt ab dem 1. Juli 2021 monatlich 1.252,64 Euro. Bis dahin galt die Grenze von 1.178,59 Euro. Die Beträge beziehen sich auf das Nettoeinkommen der betroffenen Person.

Welche Zuschläge sind nicht pfändbar?

Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind im Rahmen des „Üblichen“ unpfändbar. Bei der Frage, was „üblich“ ist, kann an die Regelung in § 3b EStG angeknüpft werden. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder Vorfestarbeit sind dagegen pfändbar.

Was ist ein bereinigtes Nettoeinkommen?

Bereinigtes Nettoeinkommen. Das bereinigte Nettoeinkommen (engl.: „adjusted net income“) dient als Basis für die Berechnung des jeweiligen Kindesunterhalts. Verschiedene Zu- und Abschläge verändern das Netto-Einkommen des Betroffenen, woraus sich letztendlich der Unterhalt ergibt.

Wie zieht der Gesetzgeber das Nettoeinkommen ab?

Der Gesetzgeber zieht bei der Berechnung dieses Einkommens folglich verschiedene Ausgaben und Verbindlichkeiten ab, sodass das Nettoeinkommen anschließend niedriger ist. Ansatzpunkt für die Berechnung ist das Bruttoeinkommen. Das jährliche Bruttoeinkommen stellt dabei den durchschnittlichen Verdienst der letzten zwölf Monate dar.

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Welche Rolle spielt der bereinigte Nettoeinkommen im Unterhaltsrecht?

Die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens spielt im Unterhaltsrecht eine Rolle. Es ist mit Ihrem steuerlichen Nettoeinkommen nicht identisch. Letztlich bestimmt es Ihre Unterhaltspflicht. Ausgaben für Lebensführung bereinigen Bruttoeinkommen.

Welche Altersvorsorge benötigt der Brutto-Netto-Rechner?

Zahlen Sie in eine betrieb­liche Alters­vorsorge ein, die steuer­lich gefördert vom Brutto abgezogen wird, müssen Sie diese für eine korrekte Berechnung des Nettos eben­falls im Bereich Einkommen angeben. Darüber hinaus benötigt der Brutto-Netto-Rechner das Bundesland, in dem das Brutto­einkommen verdient wird.