Was ist mit Steuerschulden bei Insolvenz?

Grundsätzlich werden Steuerschulden im Insolvenzverfahren genauso behandelt wie Insolvenzforderungen. Demnach werden Sie am Ende des Insolvenzverfahrens – sei es im Rahmen der Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz – von den Schulden gegenüber dem Finanzamt befreit wie auch gegenüber Ihren anderen Gläubigern.

Wie geht es mit Steuerschulden in die Insolvenz?

Sollten Sie überschuldet sein, haben Sie als Privatperson auch die Möglichkeit, mit Steuerschulden in die Insolvenz zu gehen. Grundsätzlich werden Schulden beim Finanzamt in einer Privatinsolvenz ebenso behandelt wie andere Verbindlichkeiten auch. Somit greift die Restschuldbefreiung auch bei Steuerschulden.

Wie legen sie den Grundstein für die Insolvenz anmelden?

Insolvenz anmelden: Legen Sie den Grundstein für den Neuanfang! Rufen Sie uns an unter 089 85635744, schreiben Sie eine E-Mail an [email protected] oder vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung. Die meisten sind nicht aus eigenem Verschulden in die Schuldenfalle getappt.

Kann man eine Insolvenz nicht alleine anmelden?

Eine Insolvenz nicht alleine anmelden. Auch gibt es auf Insolvenzen spezialisierte Anwälte bzw. Schuldnerberater, die bei der Anmeldung einer Insolvenz wertvolle Unterstützung leisten. Die rechtlichen Vorgaben sind für Laien allerdings nicht immer so verständlich und man sollte einen solchen Schritt deshalb nie im Alleingang wagen.

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Wie wird die Insolvenzreife ermittelt?

Der Zeitpunkt der sogenannten Insolvenzreife wird vom Insolvenzverwalter aus der Buchhaltung ermittelt unter Berücksichtigung vorliegender entsprechender Zahlungstitel und erfolgloser Vollstreckungsversuche. Das Strafmaß für eine vorsätzliche Insolvenzverschleppung beläuft sich auf eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe.