Wie muss eine Partnerschaftsgesellschaft eingetragen werden?

Nach ihrer Gründung muss eine Partnerschaftsgesellschaft in das Partnerschaftsregister eingetragen werden. Die an die Firmenbezeichnung der Partnerschaftsgesellschaft gestellten Anforderungen sind strenger als bei anderen Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften. Es müssen folgende Bestandteile in der Firma auftauchen:

Was ist die Rechtsgrundlage der Partnerschaftsgesellschaft?

Die Rechtsgrundlage der Partnerschaftsgesellschaft ist das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz ( PartGG ). Nur Angehörige der freien Berufe können eine Partnerschaftsgesellschaft gründen. Eine Beteiligung einer juristischen Person ist somit ausgeschlossen. Zusätzlich müssen die beteiligten natürlichen Personen aktiv mitarbeiten.

Wie kann eine Partnerschaftsgesellschaft vererbt werden?

Gesellschaftsanteile können bei der Partnerschaftsgesellschaft nicht wie bei der OHG und KG vererbt werden. Nach ihrer Gründung muss eine Partnerschaftsgesellschaft in das Partnerschaftsregister eingetragen werden.

Wie werden Anteile der Partnerschaftsgesellschaft übertragbar?

Anteile der Partnerschaftsgesellschaft sind nur mit Zustimmung der übrigen Partner übertragbar. Ein neuer Partner wird jedoch regelmäßig nicht durch Erwerb eines Partnerschaftsanteils, sondern durch Aufnahme im Wege der An- und Abwachsung von Anteilen eintreten.

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Welche Partnerschaft haften für die Verbindlichkeiten der Partnerschaft?

Die Partner einer Partnerschaft haften – im Unterschied zu einer bloßen Bürogemeinschaft – für die Verbindlichkeiten der Partnerschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich.

Was ist eine Partnergesellschaft oder eine Partnerschaft?

Eine Partnergesellschaft oder Partnerschaft liegt vor, wenn sich sich mehrere Freiberufler zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenschließen. Die Rechtsgrundlage der Partnerschaftsgesellschaft ist das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz ( PartGG ).

Was müssen die Gesellschafter der Partnerschaft eintragen?

Die Gesellschafter der Partnerschaft müssen nach § 4 Abs. 1 PartGG die Partnerschaft im Partnerschaftsregister eintragen lassen. Auch der Ein- oder Austritt eines Partners, die Änderung des Namens oder die Sitzverlegung der Partnerschaft müssen zur Eintragung ins Partnerschaftsregister angemeldet werden.