Was ist die Provision im Handelsrecht?
Im Handelsrecht ist die Provision genauer definiert als das Entgelt, das ein Unternehmer für einen vermittelten Geschäftsabschluss bezahlt. Hierfür wird die Beteiligung von drei Geschäftsparteien zugrunde gelegt: Unternehmer, Vermittler und Kunde.
Ist die Provision sofort in voller Höhe ausgezahlt?
Wird dem Vermittler die Provision sofort in voller Höhe und nicht in Abhängigkeit von der Prämienzahlung (ratierlich) ausgezahlt, so entsteht eine zeitlich begrenzte Rückforderung.
Wie viele provisionsvereinbarungen gibt es?
Die Anzahl der Provisionsvereinbarungen hängt vom Unternehmen ab. Bei der automatisierten Provisionsabrechnung ist für jede individuelle Vereinbarung die entsprechende Provision zu definieren. Die Grundlage der meisten Provisionssysteme basiert auf einer Hierarchie mit entsprechenden Differenzprovisionen.
Was gilt für die Provision als Arbeitgeber?
Wird die Provision als Arbeitgeber im Rahmen einer Anstellung bezahlt, so ist dieser verpflichtet, Sozialabgaben und Lohnsteuer entsprechend abzuführen. Für Provisionen gilt zudem grundsätzlich die Umsatzsteuerpflicht.
Kann man eine Provision durch Gutachten bestimmen?
Lässt sich aber eine übliche Provision nicht durch ein Gutachten bestimmen, ist der Handelsvertreter selbst berechtigt, die Provisionshöhe nach billigen Ermessen zu bestimmen und zu fordern (§ 315, §316 BGB. Wir empfehlen zur Vermeidung von Streit die Höhe der Provision im Vertretervertrag eindeutig zu regeln.
Wie hoch ist die Zahlung von Provisionen?
Dessen Höhe entspricht in der Regel einem prozentualen Anteil des vermittelten Geschäftswertes. Die Zahlung von Provisionen ist in vielen Branchen üblich, zum Beispiel im Versicherungs-, Banken- und Immobilienwesen.
Welche Vereinbarungen gelten für die Höhe der Provision?
Werden im Vertrag keine gesonderten Vereinbarungen zur Höhe der Provision getroffen, gilt hierfür der branchenübliche Satz. Dieser berechnet sich abhängig von der Bruttosumme des abgeschlossenen Geschäfts. Die Zahlung der Provision hat laut HGB grundsätzlich monatlich, spätestens quartalsweise zu erfolgen.