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Was ist eine Brandversicherung im Privatkundenbereich?
Eine Brandversicherung ist im Privatkundenbereich heute meist ein Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Sie deckt die Kosten, die durch einen Brandschaden entstehen. Was beinhaltet die Brandversicherung und wann greift der Versicherungsschutz?
Wie wird eine Brandversicherung versichert?
Bei einer Brandversicherung wird in der Regel der gleitende Neuwert versichert. Die Versicherungssumme ermittelt sich dabei auf der Grundlage des Neubauwerts. Bei einem Neubau werden die tatsächlichen Kosten angesetzt.
Was ist eine reine Brandversicherung?
Inzwischen bieten nur noch wenige Versicherungsgesellschaften eine reine Brandversicherung an, überwiegend wird nur noch die sogenannte Gebäudeversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung ersetzen neben Brandschäden auch Schäden, die auf Sturm und Hagel sowie auf Leitungswasser, Rohrbruch und Frost zurückzuführen sind.
Warum gibt es eine Brandschaden Versicherung?
Trotzdem gibt es auch hierfür eine Brandschaden Versicherung: Mehr und mehr Versicherer bieten im Rahmen einer Brandschaden Versicherung die grobe Fahrlässigkeit als Leistung an, die hinzugebucht werden kann. Somit ist man rundum abgesichert und muss sich keine Sorgen machen.
Was beinhaltet die Brandversicherung?
Die Brandversicherung beinhaltet sowohl die Kostenübernahme für Reparaturen als auch für die Instandsetzung beschädigter Gebäudeteile zum Neuwert. Die Versicherung greift bei Bränden, die durch Explosionen, Blitzschlag, Implosion oder den Anprall von Luftfahrzeugen entstanden sind.
Wie unterscheiden sich die Konditionen einer Brandversicherung bei Privatkunden?
Konditionen genau vergleichen: In der Regel ist die Brandversicherung bei Privatkunden Teil der Wohngebäudeversicherung. Deshalb unterscheiden sich die Konditionen der Versicherer meist sehr deutlich in den Details. Versicherung beantragen: Für den Antrag der Versicherung benötigen Sie den Gebäudewert bzw. die Versicherungssumme 1914 in Mark.
Wie leistet die Versicherung die Brandstiftung?
In so einem Fall leistet die Versicherung, wenn man einem Dritten die Brandstiftung zweifellos nachweisen kann (siehe Brandstiftung Versicherung ). Weiterhin muss bewiesen werden, dass der Brand nicht vom Geschädigten mit Vorsatz gelegt wurden, um beispielsweise Vorteile aus der Versicherungssumme zu ziehen.