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Welches Datum auf die Rechnung?
Allgemein gilt: Das Liefer- oder Leistungsdatum muss nicht auf den Tag genau angegeben werden. Es reicht auf der Rechnung eine monatsgenaue Angabe zu machen, z.B. „Lieferung im Juli 2021“. Aber aufgepasst: Manchmal lohnt es sich, das Datum mit Bedacht zu wählen.
Wann Rechnungsdatum gleich Leistungsdatum?
Das Datum selbst kann auf der Rechnung vermerkt werden. Entspricht das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum, genügt ein Pauschalhinweis (z.B. „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“). Man kann auf den Lieferschein verweisen, wenn dieser das Lieferdatum enthält.
Was sind die Pflichtangaben für Rechnungen?
Pflichtangaben für Rechnungen. Der Leistungszeitraum in einer Rechnung ist eine von vielen Angaben, die bei der Rechnungserstellung berücksichtigt werden müssen. Der Inhalt und die Form einer Rechnung sind gesetzlich geregelt und umfassen neben dem Leistungsdatum eine Reihe weiterer Pflichtangaben.
Wann muss ich eine Rechnung schreiben?
Eine Rechnung muss spätestens 6 Monate nach dem erbrachten Umsatz ausgestellt werden. Die Umsatzsteuerschuld entsteht in dem Monat, in dem die jeweilige Lieferung/Leistung erbracht wurde oder die Zahlung eingegangen ist. Wann muss ich als Unternehmer eine Rechnung schreiben (§ 11 Abs 1 UStG)
Wie lange dauert die Rechnung für die Begleichung?
Wenn du Bauleistungen oder Handwerksarbeiten erbracht hast, bist du verpflichtet, eine Rechnung innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten auszustellen. Für die Begleichung hat der Kunde dann eine Zahlungsfrist von 30 Tagen, wenn du es nicht anders auf der Rechnung vermerkt hast.
Was sind die gesetzlichen Fristen zur Rechnungsstellung?
Gesetzliche Fristen zur Rechnungsstellung. Die Frist für die Rechnungsstellung regelt in Deutschland das Umsatzsteuergesetz (§ 14 Abs. 2 Satz 2). Dort ist festgelegt, dass du innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung ausstellen musst, wenn du die Leistung für eine Firma erbracht hast. Die Frist gilt ab dem Moment,