Was muss ich als Subunternehmer beachten?

WELCHE UNTERLAGEN MUSS EIN SUB- ODER NACHUNTERNEHMER VORLEGEN?

  • Ein Befreiungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung.
  • Eine schriftliche Bestätigung, dass er in keinem Abhängigkeitsverhältnis von einem einzelnen Auftraggeber steht, sondern für mehrere Auftraggeber tätig sein kann.

Was versteht man unter Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung umfasst die Freistellung des Unternehmens von berechtigten Ansprüchen Dritter sowie die Prüfung der Anspruchsgrundlage bzw. Versichert sind neben dem Unternehmen und dessen gesetzlichen Vertretern alle Betriebsangehörigen in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit.

Was kostet eine Betriebshaftpflicht im Jahr?

Das bedeutet, ein umfassender Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflicht für monatliche Kosten unter 10 Euro ist durchaus möglich. In den meisten Fällen muss für eine Betriebshaftpflichtversicherung pro Jahr mit einem Beitrag zwischen 100 und 280 Euro gerechnet werden.

Ist der Subunternehmer eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Der Subunternehmer wird dann von der Versicherung des Baubetriebes oder Handwerkers in Regress genommen und muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Achten Sie daher darauf, dass jeder Unternehmer und Betrieb mit dem Sie zusammen arbeiten, eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen kann.

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Wie sind Betriebshaftpflichtversicherungen versichert?

Die Betriebshaftpflichtversicherung eines Betriebes versichert die Inhaber, alle sozialversicherungspflichtigen und weisungsgebundenen Mitarbeiter, sowie Teilzeit- und Minijobber. Subunternehmer oder selbstständige Mitarbeiter die zum Beispiel für ein Gebäudereinigungs-Betrieb arbeiten sind grundsätzlich nicht mitversichert.

Was ist der Versicherungsschutz der betrieblichen Haftpflicht?

Der Versicherungsschutz der betrieblichen Haftpflicht gilt für Sie und alle Ihre Mitarbeiter und Leiharbeiter. Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht, wenn Sie Subunternehmen beauftragen. Der Schutz umfasst alle inländischen Betriebsstätten und Betriebseinrichtungen (Filialen, Lager, Werbetafeln/-vitrinen etc.).

Sind Subunternehmer oder selbstständige Mitarbeiter mitversichert?

Subunternehmer oder selbstständige Mitarbeiter die zum Beispiel für ein Gebäudereinigungs-Betrieb arbeiten sind grundsätzlich nicht mitversichert. Jedoch sind in den besonderen Bedingungen von guten Bau Handwerk Policen die Vergabe an Subunternehmen wieder mit eingeschlossen.