Wer muss sich bei der Künstlersozialkasse versichern?

Wer darf in der Künstlersozialkasse Mitglied werden? Alle, die künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig sind – und zwar in einem „erwerbsmäßigen Umfang“: Das heißt, man muss mit der Arbeit seinen Lebensunterhalt verdienen. Zudem soll die Selbstständigkeit auf Dauer angelegt sein.

Wer ist von der Künstlersozialabgabe befreit?

Wer im Jahr nicht mehr als 450 € netto an selbständige Kreative gezahlt hat, muss keine Künstlersozialabgabe abführen. Diese Bagatellgrenze betrifft aber normalerweise nur sehr kleine Unternehmen.

Was deckt die Künstlersozialkasse ab?

Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Durchführung der Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung ist die Künstlersozialkasse (KSK) aber nicht zuständig.

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Was muss ich tun um in der Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden?

Um in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden, müssen Sie nachweisen, dass Sie:

  1. Künstler oder Publizist sind;
  2. über 3.900 €/Jahr Arbeitseinkommen haben (Ausnahme: Berufsanfänger);
  3. selbstständig erwerbstätig sind;
  4. überwiegend im Inland, also Deutschland, tätig sind;
  5. keine Arbeitnehmer beschäftigen.

Wer ist versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenversicherung?

Als Angestellter oder Arbeitnehmer sind Sie automatisch versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die exakte monatliche Beitragshöhe für die Krankenkasse richtet sich dabei nach Ihrem Bruttoverdienst.

Wie kann man sich über die Künstlersozialkasse versichern?

Wer sich über die KSK versichern möchte, der muss einen Fragenbogen ausfüllen. Neben Fragen zu persönlichen Angaben (Kontaktdaten, Bankdaten, Versicherungsnummer) gibt es auf eben diesem Fragebogen auch eine Liste an Berufen. Sie zeigt an, wer sich über die Künstlersozialkasse versichern darf.

Wer ist als angestellter Journalist versichert?

Wer als angestellter Journalist tätig ist, wird als Arbeitnehmer versichert und muss sich nicht um eine Versicherung über die Künstlersozialkasse bemühen. Werden Publizisten und Künstler zum Arbeitgeber, ist die Anstellung eines einzelnen Arbeitnehmers nicht versicherungsschädlich.

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Wie hoch ist das Einkommen einer Ehegattenversicherung?

Für sie besteht die Möglichkeit, sich, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, über die Familienversicherung des Ehegatten oder der Eltern beitragsfrei zu versichern. Das Einkommen muss jedoch unter der Grenze von 450 Euro liegen.

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