Kann ich von der freiwilligen Krankenversicherung in die Gesetzliche wechseln?

Eine Rückkehr aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nur in bestimmten Fällen möglich. Angestellte müssen ihr Bruttoeinkommen dafür unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 Euro (Stand 2021 und 2022) senken. Selbstständige müssen im Hauptjob in ein Angestelltenverhältnis wechseln.

Ist der Arbeitnehmer krankenversichert?

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich kranken zu versichern. Das Problem ist, dass im Falle gesetzlich versicherter Personen Sie die Zahlstelle für den Gesamtsozialbeitrag sind und man die Beiträge dann bei Ihnen auch rückwirkend beitreibt. Es gibt kein gesetzliches Verbot, jemanden zu beschäftigen, der nicht krankenversichert ist.

Warum sollten sie mit ihrer Krankenversicherung nicht krank werden?

Warten Sie mit Ihrer Krankenversicherung nicht, bis Sie krank werden. Denn dann haben Sie weder Kraft noch Lust, sich mit Ihrem Versicherungsstatus zu beschäftigen. Melden Sie sich bald bei der Krankenkasse oder Krankenversicherung, der Sie zuletzt angehört haben.

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Was zahlt ihr Arbeitgeber für die Krankenversicherung ab 2021?

Ihr Arbeitgeber übernimmt für Sie ab dem 1. Januar 2021 neben der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung, derzeit also 7,3 Prozent, auch die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrages. Er zahlt außerdem die Hälfte des Beitrags zur Pflegeversicherung, derzeit 1,525 Prozent.

Wie muss der Arbeitnehmer über die neue Krankenkasse informiert werden?

Seit 2021 muss der Arbeitnehmer anstelle der bisherigen Vorlage der Mitgliedsbescheinigung, den Arbeitgeber nur noch formlos über seine neue Krankenkasse informieren. Der Arbeitnehmer informiert den Arbeitgeber Grundsätzlich gilt: Sie müssen den Arbeitgeber rechtzeitig vor Beginn der neuen Versicherung über den Kassenwechsel informieren.