Welche Versicherung brauche ich als Heilpraktiker?

Versicherungen für Heilpraktiker Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Sie nach Berufsordnung verpflichtend, aber es gibt auch andere Versicherungen, wie eine Praxisinventarversicherung, Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung, die sinnvoll sein können.

Was kosten eine Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker?

Eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker muss nicht teuer sein. Ein Heilpraktiker ohne Angestellte und mit wenigen zu versichernden Risiken könnte sich ab 116,52 Euro – umgerechnet 9,71 Euro im Monat – mit einer Deckungssumme von 5.000.000 Euro absichern.

Wer haftet wenn in der Kita geklaut wird?

Der Träger haftet grundsätzlich für den Verlust von Gegenständen, die die Kinder in der Kita benötigen. Und zwar auch nur dann, wenn er nicht für eine ausreichende Sicherung der Sachen gesorgt hat. Das bedeutet aber nicht, dass jedes Kind einen eigenen abschließbaren Schrank haben muss.

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Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung?

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt be­rufliche Risiken für spezielle Berufe, wie z. B. Architekten, Ingenieure, Ärzte, Notare, Rechtsanwälte oder Versicherungsvermittler, ab. Dieser Versicherungsschutz ist in vielen Berufen „Pflicht“ – und das aus gutem Grund.

Ist ihre Berufshaftpflichtversicherung ungerechtfertigt?

Zusätzlich prüft Ihre Berufshaftpflicht die rechtlichen Grundlagen eingehender Schadensersatzforderungen. Sind diese ungerechtfertigt, so übernimmt Ihre Berufshaftpflichtversicherung die Kosten für Rechtsangelegenheiten, um Ansprüche Dritter abzuwehren. Wer ist versichert?

Was ist eine berufliche Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz?

Umfassender Versicherungsschutz am Arbeitsplatz. Eine berufliche Haftpflichtversicherung lohnt sich vor allem für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst und für Arbeitnehmer in Verkehrsunternehmen. Informieren Sie sich hier über Ihre Leistungsvorteile:

Welche Berufshaftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben?

Eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögens­schadenhaft­pflichtversicherung ist daher insbesondere für Architekten, Ingenieure, Ärzte, Notare, Rechtsanwälte und Versicherungsmakler zwingend vorgeschrieben.