Was ist Selbstbeteiligung bei Rechtsschutzversicherung?

Vereinbaren Sie für Ihre Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung, müssen Sie einen Teil der entstehenden Kosten selbst tragen, wenn Sie die Rechtsschutzleistungen Ihres Versicherers in Anspruch nehmen. Sinn dieser Eigenleistung ist, dass Sie im Gegenzug einen günstigeren monatlichen Versicherungsbeitrag zahlen.

Was zahlt die Teilkasko bei eigenverschulden?

Was zahlt die Teilkasko bei selbstverschuldetem Unfall? Teilkasko: Wurde der Unfall selbst verschuldet, zahlt die Versicherung nicht den eigenen Schaden. Die Teilkasko übernimmt bei einem Unfall mit Eigenverschulden nur die Schäden am Fahrzeug des Unfallopfers, nicht des Unfallverursachers.

Wie zahlen sie den Selbstbehalt?

Das heißt im Klartext: Zuerst zahlen Sie den Selbstbehalt, erst wenn der Schaden größer als der Selbstbehalt ist, zahlt die Versicherung. In der Regel gibt es verschiedene Angebote von der Versicherung.

Wie zahlt die Versicherung den Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt kann pro Schadenfall oder aber für einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden. Dabei zahlt die Versicherung nur den Anteil, welcher über den Selbstbehalt hinausgeht. Das heißt im Klartext: Zuerst zahlen Sie den Selbstbehalt, erst wenn der Schaden größer als der Selbstbehalt ist, zahlt die Versicherung.

LESEN:   Wie schnell fahrt der Mazda RX-8?

Wie hoch müsste der Selbstbehalt in 2019 belaufen werden?

Rechnerisch müsste sich der Selbstbehalt in 2019 auf 1.126 € für erwerbstätige Unterhaltsschuldner gegenüber minderjährigen Kindern belaufen. Dieser Regelsatz wird jedoch noch pauschal um 10\% erhöht, um etwaigen Nachteilen entgegen zu wirken, die Hartz IV Bedürftige auch nicht zahlen müssen, beispielsweise GEZ Rundfunkbeitrag.

Wie ist der Selbstbehalt bei der Versicherung zu verwechseln?

Nicht zu verwechseln ist der Selbstbehalt mit der Mindestschadensumme, bei der die Versicherung ab einem bestimmten Betrag den Schaden komplett übernimmt. Im Unterhaltsrecht hat der Selbstbehalt eine andere Bedeutung als bei der Versicherung: Dort geht es um das Geld, das der Unterhaltspflichtige für sich selbst behalten darf.